Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen am Standort Amt für Soziales - Hilfe zur Pflege (ambulant)
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Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Amt für Soziales - Hilfe zur Pflege (ambulant)
- Karl-Marx-Straße 83 , 12043 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90239 - 4415
- E-Mail: soziales@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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-
10.00 - 12.00 Uhr
-
Donnerstag
-
10.00 - 12.00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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U Rathaus Neukölln/Alfred-Scholz-Platz
- N7
- 166
- M43
-
Berlin, Fuldastr.
- M41
-
Werbellinstr.
- 166
- M43
-
U Rathaus Neukölln/Alfred-Scholz-Platz
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung und Ähnliches) umfasst während eines Ausfalls der haushaltsführenden Person:
- die Erstattung von Aufwendungen für die Weiterführung des Haushalts oder
- die Übernahme der angemessenen Kosten für eine vorübergehende anderweitige Unterbringung von Haushaltsangehörigen, wenn diese Unterbringung in besonderen Fällen neben oder statt der Weiterführung des Haushalts geboten ist.
Voraussetzungen
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Es besteht kein Anspruch gegenüber vorrangig verpflichteten Leistungsträgern
(beispielsweise Kranken- und Pflegekassen) - Es besteht ein eigener Haushalt, der weitergeführt werden soll
- Keiner der im Haushalt lebenden Personen kann den Haushalt führen
- Im Falle einer Pflegebedürftigkeit darf diese den Pflegegrad 1 nicht übersteigen
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlagen -
gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung -
soweit vorhanden Bescheid der Pflegekasse
gegebenenfalls Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen - soweit vorhanden ärztliche Unterlagen
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gegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
Schwerbehindertenausweis - Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Ablehnungsbescheid der Kranken- oder Pflegekasse einschließlich Begründung
- Einkommensnachweise
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Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz - Kontoauszüge
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Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben - Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
Gebühren
keine