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Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen am Standort Amt für Soziales - Ambulante Hilfe zur Pflege / Landespflegegeld
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Öffnungszeiten
Dienstag
09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung.
Zur Terminvereinbarung steht Ihnen Ihre Sachbearbeitung telefonisch zur Verfügung.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung und Ähnliches) umfasst während eines Ausfalls der haushaltsführenden Person:
- die Erstattung von Aufwendungen für die Weiterführung des Haushalts oder
- die Übernahme der angemessenen Kosten für eine vorübergehende anderweitige Unterbringung von Haushaltsangehörigen, wenn diese Unterbringung in besonderen Fällen neben oder statt der Weiterführung des Haushalts geboten ist.
Voraussetzungen
-
Es besteht kein Anspruch gegenüber vorrangig verpflichteten Leistungsträgern
(beispielsweise Kranken- und Pflegekassen)
- Es besteht ein eigener Haushalt, der weitergeführt werden soll
- Keiner der im Haushalt lebenden Personen kann den Haushalt führen
- Im Falle einer Pflegebedürftigkeit darf diese den Pflegegrad 1 nicht übersteigen
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlagen
-
gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung
-
soweit vorhanden Bescheid der Pflegekasse
gegebenenfalls Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
- soweit vorhanden ärztliche Unterlagen
-
gegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
Schwerbehindertenausweis
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Ablehnungsbescheid der Kranken- oder Pflegekasse einschließlich Begründung
- Einkommensnachweise
-
Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
- Kontoauszüge
-
Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Amt für Soziales - Ambulante Hilfe zur Pflege / Landespflegegeld
Tel.:
(030) 9018 --42309 --43693
Fax:
(030) 9018488 --42309 --43693
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Leopoldplatz
- U6
- U9
-
0.3km
U Seestr.
- U6
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0.2km
U Leopoldplatz
- Bus
-
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0km
Rathaus Wedding
- 120
- N20
- N6
-
0.2km
U Leopoldplatz
- 120
- 142
- 147
- 221
- 247
- 327
- N20
- N6
- N9
-
0.4km
U Seestr.
- 120
- N20
- N6
- 106
- N26
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Rathaus Wedding
- Tram
-
-
0.4km
U Seestr.
- 50
- M13
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0.4km
U Seestr.