Schuldner- und Insolvenzberatung am Standort Schuldner- und Insolvenzberatung Neukölln (AWO Berlin Kreisverband Südost e.V.)
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Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Schuldner- und Insolvenzberatung Neukölln (AWO Berlin Kreisverband Südost e.V.)
- Mahlower Straße 23 , 12049 Berlin
- Tel.: (030) 319 872 00
- Fax: (030) 319 872 030
- E-Mail: schuldnerberatung@awo-suedost.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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-
9.00 bis 13.00 Uhr
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Dienstag
-
9.00 bis 13.00 Uhr
-
Donnerstag
-
9.00 bis 18.00 Uhr
-
Freitag
-
9.00 bis 13.00 Uhr
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- 104, 166 Boddinstraße
- U-Bahn
-
- U8 Boddinstraße
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Schuldner- und Insolvenzberatung
Die Schuldner- und Insolvenzberatung umfasst:
- Beratung, Unterstützung und Vertretung von Schuldnerinnen und Schuldnern bei der vorgerichtlichen Schuldenbereinigung (insbesondere außergerichtliche Einigung mit Gläubigern)
- Unterrichtung von Schuldnerinnen und Schuldnern über die Voraussetzungen des Verbraucherinsolvenz- und des Restschuldbefreiungsverfahrens bei Scheitern der außergerichtlichen Einigung
- Ausstellung der Bescheinigung über erfolglosen Einigungsversuch (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung)
- Unterstützung bei der Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Hilfe bei der Führung des Rechtsstreits
- Lebenspraktische Beratung (Kontopfändungsschutz oder wirtschaftliche Haushaltsführung)
Voraussetzungen
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Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit vorhanden oder droht
Sie sind nicht mehr in der Lage, mit Einkommen und vorhandenem Vermögen die Lebenshaltungskosten zu decken sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen.
Erforderliche Unterlagen
- alle Unterlagen zum Nachweis der Überschuldung
- Nachweise über Einnahmen und Ausgaben
- Nachweise Inanspruchnahme staatlicher Hilfen
- Bescheide, Lohnsteuerbescheinigung
- Mahnungen, aktuelle Forderungsaufstellungen
- Pfändungsbeschlüsse
- Wohnungskündigung, Zwangsräumung
- Sperrung von Energie- und Wärmezufuhr
- Antrag auf Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II
- Antrag auf Kontopfändungsschutz
- Nachweis anhängiger Strafverfahren
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann in einer anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.