Schuldner- und Insolvenzberatung am Standort Schuldner- und Insolvenzberatung Lichtenberg - Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-15:30 Uhr (Telefonsprechzeit zur Terminvergabe)
  • Dienstag

      09:00-15:30 Uhr (Telefonsprechzeit zur Terminvergabe)
  • Mittwoch

      09:00-15:30 Uhr (Telefonsprechzeit zur Terminvergabe)
  • Donnerstag

      13:00-17:00 Uhr (Telefonsprechzeit zur Terminvergabe)
  • Freitag

      09:00-14:00 Uhr (Telefonsprechzeit zur Terminvergabe)

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Schuldner- und Insolvenzberatung

Die Schuldner- und Insolvenzberatung umfasst:

  • Beratung, Unterstützung und Vertretung von Schuldnerinnen und Schuldnern bei der vorgerichtlichen Schuldenbereinigung (insbesondere außergerichtliche Einigung mit Gläubigern)
  • Unterrichtung von Schuldnerinnen und Schuldnern über die Voraussetzungen des Verbraucherinsolvenz- und des Restschuldbefreiungsverfahrens bei Scheitern der außergerichtlichen Einigung
  • Ausstellung der Bescheinigung über erfolglosen Einigungsversuch (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung)
  • Unterstützung bei der Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Hilfe bei der Führung des Rechtsstreits
  • Lebenspraktische Beratung (Kontopfändungsschutz oder wirtschaftliche Haushaltsführung)

Voraussetzungen

  • Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit vorhanden oder droht
    Sie sind nicht mehr in der Lage, mit Einkommen und vorhandenem Vermögen die Lebenshaltungskosten zu decken sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen.

Erforderliche Unterlagen

  • alle Unterlagen zum Nachweis der Überschuldung
  • Nachweise über Einnahmen und Ausgaben
  • Nachweise Inanspruchnahme staatlicher Hilfen
  • Bescheide, Lohnsteuerbescheinigung
  • Mahnungen, aktuelle Forderungsaufstellungen
  • Pfändungsbeschlüsse
  • Wohnungskündigung, Zwangsräumung
  • Sperrung von Energie- und Wärmezufuhr
  • Antrag auf Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II
  • Antrag auf Kontopfändungsschutz
  • Nachweis anhängiger Strafverfahren

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann in einer anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.

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