Schuldner- und Insolvenzberatung am Standort Schuldner- und Insolvenzberatung - AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V.
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Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Schuldner- und Insolvenzberatung - AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V.
- Wattstr. 9 , 13355 Berlin
- Tel.: (030) 493 01 40
- Fax: (030) 493 01 410
- E-Mail: sib@awo-mitte.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
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Telefon- und Terminsprechzeiten
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr -
Dienstag
-
Telefon- und Terminsprechzeiten
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr -
Mittwoch
-
Telefon- und Terminsprechzeiten
14:00 - 18:00 Uhr -
Donnerstag
-
Telefon- und Terminsprechzeiten
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr -
Freitag
-
Telefon- und Terminsprechzeiten
09:00 - 14:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Terminvereinbarung und Neuanmeldungen nach telefonischer Anmeldung
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
-
U Voltastr.
- U8
-
U Voltastr.
-
Bus
-
Usedomer Str.
- 247
-
U Voltastr.
- 247
- N8
-
Hussitenstr.
- 247
-
Rügener Str.
- 247
- N8
-
Gartenplatz
- 247
-
U Bernauer Str.
- N8
- 247
-
Usedomer Str.
-
Tram
-
U Bernauer Str.
- M10
-
U Bernauer Str.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Schuldner- und Insolvenzberatung
Die Schuldner- und Insolvenzberatung umfasst:
- Beratung, Unterstützung und Vertretung von Schuldnerinnen und Schuldnern bei der vorgerichtlichen Schuldenbereinigung (insbesondere außergerichtliche Einigung mit Gläubigern)
- Unterrichtung von Schuldnerinnen und Schuldnern über die Voraussetzungen des Verbraucherinsolvenz- und des Restschuldbefreiungsverfahrens bei Scheitern der außergerichtlichen Einigung
- Ausstellung der Bescheinigung über erfolglosen Einigungsversuch (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung)
- Unterstützung bei der Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Hilfe bei der Führung des Rechtsstreits
- Lebenspraktische Beratung (Kontopfändungsschutz oder wirtschaftliche Haushaltsführung)
Voraussetzungen
-
Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit vorhanden oder droht
Sie sind nicht mehr in der Lage, mit Einkommen und vorhandenem Vermögen die Lebenshaltungskosten zu decken sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen.
Erforderliche Unterlagen
- alle Unterlagen zum Nachweis der Überschuldung
- Nachweise über Einnahmen und Ausgaben
- Nachweise Inanspruchnahme staatlicher Hilfen
- Bescheide, Lohnsteuerbescheinigung
- Mahnungen, aktuelle Forderungsaufstellungen
- Pfändungsbeschlüsse
- Wohnungskündigung, Zwangsräumung
- Sperrung von Energie- und Wärmezufuhr
- Antrag auf Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II
- Antrag auf Kontopfändungsschutz
- Nachweis anhängiger Strafverfahren
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann in einer anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.