Grundbuch - Abschrift am Standort Amtsgericht Charlottenburg
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- Amtsgericht Charlottenburg
- Amtsgericht Charlottenburg
- Amtsgerichtsplatz 1 , 14057 Berlin
- Tel.: (030) 90177-0
- Fax: (030) 90177-447
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Öffnungszeiten
-
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09.00 - 13.00 Uhr
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Dienstag
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09.00 - 13.00 Uhr
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Mittwoch
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09.00 - 13.00 Uhr
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Donnerstag
-
09.00 - 13.00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr (Grundbucheinsichten nur nach telefonischer Vereinbarung) -
Freitag
-
09.00 - 13.00 Uhr
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- M49, 309, X34 Amtsgerichtsplatz
- S-Bahn
-
- S-Bahnhof Charlottenburg
- U-Bahn
-
- Linie 7: U-Bhf Wilmersdorfer Straße Linie 2: U-Bhf Sophie-Charlotte-Platz
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Grundbuch - Abschrift
Benötigen Sie einen Auszug aus dem Grundbuch, ist das uneingeschränkt möglich, wenn:
Der Grundbuchauszug kann, je nach Ihren Einsichtsgründen, auch nur von einzelnen Abteilungen des Grundbuchs erteilt werden.
Hinweis:
Notarinnen und Notare, Behörden, Gerichte und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure haben Zugang zu den Berliner Grundbüchern über das automatisierte Abrufverfahren.
Der Grundbuchauszug kann in einfacher oder beglaubigter Form erteilt werden.
- sich das Grundstück oder die Wohnung in Ihrem Eigentum befindet oder
- Sie Inhaber oder Inhaberin eines im Grundbuch eingetragenen Rechts sind oder
- der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin Sie dazu schriftlich bevollmächtigt hat.
Der Grundbuchauszug kann, je nach Ihren Einsichtsgründen, auch nur von einzelnen Abteilungen des Grundbuchs erteilt werden.
Hinweis:
Notarinnen und Notare, Behörden, Gerichte und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure haben Zugang zu den Berliner Grundbüchern über das automatisierte Abrufverfahren.
Der Grundbuchauszug kann in einfacher oder beglaubigter Form erteilt werden.
Voraussetzungen
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Antrag
Der Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges können Sie mündlich (nicht telefonisch!) im Grundbuchamt oder schriftlich stellen. -
Berechtigtes Interesse
Wenn Sie Ihr berechtigtes Interesse darlegen müssen, erklären und weisen Sie nach, aus welchem Grund Sie den Grundbuchauszug benötigen.
Zu den Gründen gehören z.B., dass Sie
• gegen die Eigentümerin oder den Eigentümer eine Forderung aus einem Vollstreckungstitel haben und diese durch eine Vollstreckung in die Immobilie durchsetzen wollen
• der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer einen Kredit gewähren wollen
• Mieterin oder Mieter sind und ermitteln wollen, wer die tatsächliche Vermieterin oder Vermieter ist.
Erforderliche Unterlagen
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Mündlicher oder schriftlicher Antrag
Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
• Grundstücksbezeichnung (Grundbuchbezirk und Blattnummer, mindestens Straße und Hausnummer)
• soweit bekannt: Angaben zur Grundstückseigentümerin bzw. zum Grundstückseigentümer
Schriftlicher Antrag:
- formlos oder per Formular
- per Post oder per Fax
- persönlich in der Grundbucheinsichtenstelle des Gerichts
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorlegen
- auch mit Vollmacht möglich
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Vollmacht
Wenn Sie bevollmächtigt wurden, in das Grundbuch einzusehen, ist die Vollmacht im Original vorzulegen. -
Weitere Nachweise
Vorzulegende Unterlagen, durch die Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen können, sind z.B.
• Ihr Mietvertrag,
• der Kreditvertragsentwurf,
• der Kaufvertrag oder dessen Entwurf,
• ein Vollstreckungstitel,
• eine Klageschrift gegen die Eigentümerin oder den Eigentümer.
Gebühren
Beglaubigte Abschrift: 20,00 EUR.
Einfache Abschrift: 10,00 EUR.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie können den Auszug bei jedem Berliner Amtsgericht mit einem Grundbuchamt beantragen. Über folgenden link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln:https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf.