Handelsregister - Abschrift - Erteilen

Wenn Sie Informationen über Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG), Personenhandelsgesellschaften (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) oder Einzelkaufleuten (e.K.) suchen und einen Nachweis darüber benötigen, können Sie einen Auszug, das heißt einen Ausdruck aus dem elektronisch geführten Handelsregister verlangen. Der Handelsregisterauszug gibt die aktuellen rechtlichen Verhältnisse der Firma wieder.

Folgende Handelsregisterauszüge können erteilt werden:

  • Der aktuelle Auszug enthält nur die aktuellen Eintragungen.
  • Der chronologische Auszug enthält die aktuellen und bereits gelöschten Eintragungen seit 2007.
  • Der historische Auszug enthält alle Eintragungen vor 2007.

Den Handelsregisterauszug können Sie in einfacher Form oder beglaubigt als amtlichen Ausdruck erhalten.

Wenn Sie für die Anerkennung des Handelsregisterauszugs in einem anderen Staat einen Echtheitsnachweis benötigen, können Sie eine Apostille oder eine Legalisation verlangen.

Sie haben auch die Möglichkeit, lediglich Einblick ins Handelsregister zu nehmen.

Voraussetzungen

  • Antrag
    Sie können den Antrag persönlich vor Ort oder schriftlich stellen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
    Hinweis:
    Einen einfachen Auszug können Sie auch ohne Antragstellung kostenfrei ohne vorherige Registrierung direkt aus dem Internet herunterladen.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine

Gebühren

  • Einfacher (unbeglaubigter) Handelsregisterauszug: 10,00 Euro
  • Amtlicher (beglaubigter) Handelsregisterauszug: 20,00 Euro
  • Amtlicher (beglaubigter) Auszug mit Apostille/Legalisation: 45,00 Euro
  • Online-Abruf ohne vorherige Registrierung aus dem Internet: kostenfrei

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

In Berlin wird das Handelsregister zentral beim Amtsgericht Charlottenburg geführt.

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