Handelsregister - Abschrift - Erteilen
Wenn Sie Informationen über Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG), Personenhandelsgesellschaften (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) oder Einzelkaufleuten (e.K.) suchen und einen Nachweis darüber benötigen, können Sie einen Auszug, das heißt einen Ausdruck aus dem elektronisch geführten Handelsregister verlangen. Der Handelsregisterauszug gibt die aktuellen rechtlichen Verhältnisse der Firma wieder.
Folgende Handelsregisterauszüge können erteilt werden:
Wenn Sie für die Anerkennung des Handelsregisterauszugs in einem anderen Staat einen Echtheitsnachweis benötigen, können Sie eine Apostille oder eine Legalisation verlangen.
Sie haben auch die Möglichkeit, lediglich Einblick ins Handelsregister zu nehmen.
Folgende Handelsregisterauszüge können erteilt werden:
- Der aktuelle Auszug enthält nur die aktuellen Eintragungen.
- Der chronologische Auszug enthält die aktuellen und bereits gelöschten Eintragungen seit 2007.
- Der historische Auszug enthält alle Eintragungen vor 2007.
Wenn Sie für die Anerkennung des Handelsregisterauszugs in einem anderen Staat einen Echtheitsnachweis benötigen, können Sie eine Apostille oder eine Legalisation verlangen.
Sie haben auch die Möglichkeit, lediglich Einblick ins Handelsregister zu nehmen.
Voraussetzungen
-
Antrag
Sie können den Antrag persönlich vor Ort oder schriftlich stellen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Hinweis:
Einen einfachen Auszug können Sie auch ohne Antragstellung kostenfrei ohne vorherige Registrierung direkt aus dem Internet herunterladen.
Erforderliche Unterlagen
- Keine
Gebühren
- Einfacher (unbeglaubigter) Handelsregisterauszug: 10,00 Euro
- Amtlicher (beglaubigter) Handelsregisterauszug: 20,00 Euro
- Amtlicher (beglaubigter) Auszug mit Apostille/Legalisation: 45,00 Euro
- Online-Abruf ohne vorherige Registrierung aus dem Internet: kostenfrei
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
In Berlin wird das Handelsregister zentral beim Amtsgericht Charlottenburg geführt.