Insolvenzverfahren - Verfahrenskosten - Stundung am Standort Amtsgericht Wedding

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
- Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Internetseite des Amtsgerichts Wedding zu bestehenden Einschränkungen im Dienstbetrieb unter https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-wedding/*
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
aktuelle Hinweise:
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Betreuungs- und Nachlassabteilungen - eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit:
Bitte beachten Sie, dass die Betreuungs- und die Nachlassabteilungen des Amtsgerichts Wedding derzeit aus organisatorischen Gründen ausschließlich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr telefonisch zu erreichen sind.
Für die Bearbeitung von Erbausschlagungserklärungen wird ausdrücklich um Vorlage eines Sterbenachweises (z. B.: Sterbeurkunde, Anschreiben einer anderen Behörde, Leichenschauschein, behördliche Bestattungsgenehmigung oder Bestätigung des Bestatters) gebeten. Zwingende Voraussetzung ist dies aber nicht.“
Hinweis:
Im Gerichtsgebäude werden Einlasskontrollen durchgeführt. Dies kann ggf. zu Wartezeiten führen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Terminsteilnehmer/innen werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Insolvenzverfahren - Verfahrenskosten - Stundung
Im Insolvenzverfahren entstehen Kosten, die der Schuldner bzw. die Schuldnerin zu tragen hat. Kostenstundung bedeutet, dass die Verfahrenskosten bis zur Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung nicht geltend gemacht werden, der Zeitpunkt der Zahlung also aufgeschoben wird. Danach werden die Kosten erhoben und sind vom Schuldner bzw. der Schuldnerin zu zahlen. Wird die Kostenstundung vorher aufgehoben, werden die Kosten sofort fällig.
Voraussetzungen
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Natürliche Person
Natürliche Person heißt, dass es sich nicht um eine juristische Person (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft) handelt.
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Abzugebende Erklärungen
Sie haben Angaben darüber zu machen, ob Sie wegen einer Insolvenzstraftat im Sinne der §§ 283 bis 283c StGB rechtskräftig verurteilt wurden, oder Ihnen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Antrag auf Verfahrenseröffnung Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde. Bei diesen Insolvenzstraftaten handelt es sich um Bankrott § 283 StGB, um besonders schweren Fall des Bankrotts § 283a StGB, um die Verletzung der Buchführungspflicht § 283b StGB sowie um die Gläubigerbegünstigung § 283c StGB.
Ist einer dieser Punkte erfüllt, ist eine Stundung ausgeschlossen. -
Antrag auf Restschuldbefreiung
Nur wenn Sie das Insolvenzverfahren mit dem Ziel durchlaufen möchten, sich zu entschulden, können Sie die Stundung der Kosten beantragen.
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Keine Mittel zur Kostendeckung
Aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation können Sie die Kosten nicht bezahlen. Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen reichen voraussichtlich nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken
Erforderliche Unterlagen
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Antrag
Bitte benutzen Sie das angebotene Formular für das Regelinsolvenzverfahren.
Bei der Verbraucherinsolvenz ist der Stundungsantrag nicht Bestandteil des Eröffnungsantrages, so dass dieser Antrag isoliert einzureichen ist. -
Aktuelle Nachweise zum Einkommen
z.B. Lohnbescheinigung, Jobcenterbescheid, Grundsicherungsbescheid, Rentenbescheid oder andere Einkommensnachweise
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Nachweise zu den monatlichen Ausgaben
z.B. Miete, Hausgeld, Kreditrate, Versicherungen, Unterhaltszahlungen
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Bei Regelinsolvenzverfahren ist der Antrag auf Kostenstundung beim Amtsgericht Charlottenburg zu stellen.
In Verbraucherinsolvenzverfahren ist der Antrag beim Amtsgericht am Wohnort der bzw. des Antragstellenden einzureichen.
Ausnahme: Wenn zunächst ein Antrag auf Eröffnung durch einen Gläubiger (sog. Fremdantrag) gestellt wurde, dann ist der Stundungsantrag beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen, da dort auch der Gläubigerantrag bearbeitet wird.
Kontakt
Amtsgericht Wedding
Nahverkehr
U-Bahn U8 Pankstraße U9 Nauener Platz
Bus M27 Brunnenplatz