Zusammenrechnung mehrerer Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners am Standort Amtsgericht Pankow/Weißensee

Öffnungszeiten
15:00 - 18:00 Uhr - bevorzugt für Berufstätige
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Erbausschlagungen und Anträge auf Erbscheine werden montags bis freitags nur in der Zeit von 09.00 bis 13.00 Uhr bearbeitet.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Zusammenrechnung mehrerer Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners
Sie als Gläubiger können beantragen, dass mehrere gepfändete Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners zusammenzurechnen sind, wenn sich danach ein höherer pfändbarer Betrag für Sie ergeben könnte.
Voraussetzungen
-
Mehrere Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners sind gepfändet oder sollen gepfändet werden
Die Schuldnerin/der Schuldner bezieht mehrere Einkommen und diese sind durch Sie gepfändet worden oder sollen (gleichzeitig) gepfändet werden. Es ist dabei unerheblich, um welche Art von Einkommen es sich handelt. Es sowohl möglich mehrere Arbeitseinkommen zusammenzurechnen, als auch Arbeitseinkommen und Sozialleistungen sowie Arbeitseinkommen und Naturalleistungen.
Erforderliche Unterlagen
-
schriftlicher Antrag auf Zusammenrechnung der Einkommen der Schuldnerin bzw. des Schuldners
Der Antrag kann auch zu den entsprechenden Sprechzeiten in der Rechtsantragsstelle des Gerichts zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden.
-
Nachweis darüber, dass das Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners gepfändet wurde
Ist die Pfändung der Einkommen der Schuldnerin/des Schuldners bereits erfolgt, ist der bzw. sind die entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse vorzulegen.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
-
Nachweise über die Voraussetzungen der Zusammenrechnung der Einkommen
Es sind Nachweise über das Vorhandensein mehrerer Einkommen, ggf. Wirksamwerden einer bereits erfolgen Pfändung eines der Einkommen, die Höhe der Einkommen und auch deren Beständigkeit sind vorzulegen.
Gebühren
Für Zustellungen und Kopien können Auslagen entstehen.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Vollstreckungsgericht am Wohnsitz der Schuldnerin oder des Schuldners bzw. das Vollstreckungsgericht, welches den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen hat.
Kontakt
Amtsgericht Pankow-Weißensee
Amtsgericht Pankow/Weißensee
Erläuterung der Symbole
Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Seiteneingang in der Großen Seestraße. Betätigen Sie bitte die Klingel. Beschäftigte des Gerichts werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Nahverkehr
- Bus
-
-
0km
Berlin, Große Seestr.
- 156
-
0.2km
Berlin, Rennbahnstr./Parkstr.
- 158
- 156
-
0.3km
Berlin, Pasedagplatz
- 156
- 158
- N50
- X54
-
0.3km
Berlin, Parkstr./Amalienstr.
- 158
-
0.4km
Berlin, Berliner Allee/Rennbahnstr.
- 255
- 259
- 156
- N50
-
0km
Berlin, Große Seestr.
- Tram
-
-
0.3km
Berlin, Pasedagplatz
- 12
- 27
- M13
-
0.4km
Berlin, Berliner Allee/Rennbahnstr.
- 12
- 27
- M13
-
0.6km
Berlin, Falkenberger Str./Berliner Allee
- 12
- 27
- 50
- M1
- M13
- M2
- M4
-
0.6km
Berlin, Berliner Allee/Rennbahnstr. [Bernkast.Str.]
- 12
- 50
- M1
- M13
- M2
- M4
-
0.7km
Berlin, Weißer See
- M13
- 12
- 50
- M1
- M2
- M4
-
0.3km
Berlin, Pasedagplatz