Zusammenrechnung mehrerer Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners в месте Amtsgericht Neukölln

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Контакт

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer über das Hauptportal. Bitte benutzen Sie die Gegensprechanlage.

Время работы

  • Понедельник

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Вторник

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Среда

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Четверг

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Пятница

      09:00 - 13:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Für Kirchenaustritte werden keine Termine vergeben. Es ist möglich jederzeit zu den Öffnungszeiten aus der Kirche auszutreten.


Zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Info- und Rechtsantragstelle.

Eine Einsichtnahme in das Grundbuch erfolgt nicht in der Infostelle des Gerichts, sondern ausschließlich während der oben genannten Öffnungszeiten in der zuständigen Geschäftsstelle (Grundbucheinsichtenstelle).

Транспорт

  • Bus

    • Erkstraße: M 41 U Rathaus Neukölln: 104, 167, N7, N 94
  • U-Bahn

    • Rathaus Neukölln: U 7

Dienstleistungsbeschreibung

Zusammenrechnung mehrerer Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners

Sie als Gläubiger können beantragen, dass mehrere gepfändete Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners zusammenzurechnen sind, wenn sich danach ein höherer pfändbarer Betrag für Sie ergeben könnte.

Требования

  • Mehrere Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners sind gepfändet oder sollen gepfändet werden
    Die Schuldnerin/der Schuldner bezieht mehrere Einkommen und diese sind durch Sie gepfändet worden oder sollen (gleichzeitig) gepfändet werden. Es ist dabei unerheblich, um welche Art von Einkommen es sich handelt. Es sowohl möglich mehrere Arbeitseinkommen zusammenzurechnen, als auch Arbeitseinkommen und Sozialleistungen sowie Arbeitseinkommen und Naturalleistungen.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag auf Zusammenrechnung der Einkommen der Schuldnerin bzw. des Schuldners
    Der Antrag kann auch zu den entsprechenden Sprechzeiten in der Rechtsantragsstelle des Gerichts zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden.
  • Nachweis darüber, dass das Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners gepfändet wurde
    Ist die Pfändung der Einkommen der Schuldnerin/des Schuldners bereits erfolgt, ist der bzw. sind die entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse vorzulegen.
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Nachweise über die Voraussetzungen der Zusammenrechnung der Einkommen
    Es sind Nachweise über das Vorhandensein mehrerer Einkommen, ggf. Wirksamwerden einer bereits erfolgen Pfändung eines der Einkommen, die Höhe der Einkommen und auch deren Beständigkeit sind vorzulegen.

Гонорары

Die Antragstellung ist gebührenfrei.
Für Zustellungen und Kopien können Auslagen entstehen.

Законодательная база

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Vollstreckungsgericht am Wohnsitz der Schuldnerin oder des Schuldners bzw. das Vollstreckungsgericht, welches den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen hat.