Pflegschaft für unbekannte Beteiligte - Bestellung am Standort Amtsgericht Kreuzberg

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Kontakt

  • Amtsgericht Kreuzberg
  • Amtsgericht Kreuzberg
  • Möckernstraße 130 10963 Berlin
  • Tel.: (030) 90175-0
  • Fax: (030) 90175-211
  • Der Zugang zur Einrichtung ist nicht barrierefrei
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Barrierefreier Zugang nur über den Eingang Hallesches Ufer 62.
Behindertenparkplatz: Kleinbeerenstraße / Ecke Möckernstraße

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-13:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-13:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-13:00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00-13:00 Uhr
  • Freitag

      09:00-13:00 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Grundbuch:
Grundbucheinsichten sind nur noch nach Terminvereinbarung unter Tel. (030) 90 175-264 oder -718 möglich. Bitte beachten Sie, dass Teile des Grundaktenarchivs ausgelagert und daher bei Einsichtsersuchen nicht sofort verfügbar sind. Grundbuchauszüge können weiterhin zu den Sprechzeiten beantragt und nach entsprechender Prüfung erteilt werden.

Nachlass:
Erbausschlagungserklärungen werden nur nach Terminvereinbarung beurkundet. Nutzen Sie dafür die "Termin buchen"-Funktion auf dieser Internetseite.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Pflegschaft für unbekannte Beteiligte - Bestellung

Wenn bei Angelegenheiten, die zu regeln sind, Beteiligte unbekannt sind, kann das Gericht für die unbekannten beteiligten Personen einen Vertreter oder eine Vertreterin (Pfleger/Pflegerin) bestellen. Das ist häufig erforderlich, wenn im Grundbuch ein Nacherbenvermerk eingetragen ist und die Nacherben unbekannt sind.

Voraussetzungen

  • Unbekannte beteiligte Person
    Bei der zu regelnden rechtlichen Angelegenheit ist unbekannt, wer beteiligt ist.
  • Fürsorgebedürfnis
    Die Regelung der Angelegenheit muss notwendig sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    Sie müssen den Antrag schriftlich einreichen.
  • Begründung
    Die Begründung muss die Angelegenheit und das Fürsorgebedürfnis beschreiben.
  • Unterlagen zu eigenen Ermittlungen
    Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie selbst versucht haben, die unbekannten Beteiligten zu ermitteln, z. B. beim Landeseinwohneramt oder beim Standesamt.

Gebühren

Für die Führung der Pflegschaft erhebt das Gericht Kosten. Hinzu kommt die Vergütung für die Tätigkeit des Pflegers.

Hinweise zur Zuständigkeit

Für die Pflegschaft ist das Amtsgericht (Betreuungsgericht) zuständig, in dessen Bezirk die Angelegenheit zu regeln ist.

und für den Ortsteil Tempelhof