Pflegschaft für unbekannte Beteiligte - Bestellung am Standort Amtsgericht Schöneberg
große Karte Kontakt
- Amtsgericht Schöneberg
- Amtsgericht Schöneberg
- Grunewaldstraße 66-67 , 10823 Berlin
- Tel.: (030) 90159 - 0
- Fax: (030) 90159 - 429
- E-Mail: Poststelle@ag-sb.berlin.de
- Homepage
Der rollstuhlgerechte Eingang ist über den Parkplatz in der Gothaer Straße zu erreichen. Bitte dortige Klingel benutzen, Sie werden unverzüglich abgeholt.
Öffnungszeiten
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9:00 - 13:00
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Dienstag
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9:00 - 13:00
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Mittwoch
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9:00 - 13:00
ACHTUNG: Aus organisatorischen Gründen bleiben die nachfolgenden Sachbereiche jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit der jeweiligen Geschäftsstellen ist hiervon betroffen: Standesamtssachen (Berichtigung von Urkunden/Registereinträgen der Berliner Standesämter sowie Anweisung der Berliner Standesbeamten) und Transsexuellensachen -
Donnerstag
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9:00 - 13:00
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Freitag
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9:00 - 13:00
Hinweise zu Öffnungszeiten
Zusätzlich für die Info- und Rechtsantragstelle -bevorzugt für Berufstätige-:
donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlstelle im Hause ausschließlich Mo - Fr von 9:00 - 13:00 Uhr geöffnet hat.
donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlstelle im Hause ausschließlich Mo - Fr von 9:00 - 13:00 Uhr geöffnet hat.
Verkehrsanbindungen
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Bus
- Grunewaldstraße: M46 Rathaus Schöneberg: 104 (mit ca. fünf Minuten Fußweg)
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U-Bahn
- Eisenacher Straße: U7 Bayerischer Platz: U7 Bayerischer Platz: U4
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Pflegschaft für unbekannte Beteiligte - Bestellung
Wenn bei Angelegenheiten, die zu regeln sind, Beteiligte unbekannt sind, kann das Gericht für die unbekannten beteiligten Personen einen Vertreter oder eine Vertreterin (Pfleger/Pflegerin) bestellen. Das ist häufig erforderlich, wenn im Grundbuch ein Nacherbenvermerk eingetragen ist und die Nacherben unbekannt sind.
Voraussetzungen
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Unbekannte beteiligte Person
Bei der zu regelnden rechtlichen Angelegenheit ist unbekannt, wer beteiligt ist. -
Fürsorgebedürfnis
Die Regelung der Angelegenheit muss notwendig sein.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag
Sie müssen den Antrag schriftlich einreichen. -
Begründung
Die Begründung muss die Angelegenheit und das Fürsorgebedürfnis beschreiben. -
Unterlagen zu eigenen Ermittlungen
Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie selbst versucht haben, die unbekannten Beteiligten zu ermitteln, z. B. beim Landeseinwohneramt oder beim Standesamt.
Gebühren
Für die Führung der Pflegschaft erhebt das Gericht Kosten. Hinzu kommt die Vergütung für die Tätigkeit des Pflegers.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Für die Pflegschaft ist das Amtsgericht (Betreuungsgericht) zuständig, in dessen Bezirk die Angelegenheit zu regeln ist.
und für die Ortsteile Schöneberg und Friedenau