Pflegschaft für unbekannte Beteiligte - Bestellung am Standort Amtsgericht Lichtenberg
große Karte Kontakt
- Amtsgericht Lichtenberg
- Amtsgericht Lichtenberg
- Roedeliusplatz 1 , 10365 Berlin
- Tel.: (0)30 90253-0
- Fax: (0)30 90253-300
- E-Mail: poststelle@ag-lb.berlin.de
Öffnungszeiten
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09:00-13:00 Uhr
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Dienstag
-
09:00-13:00 Uhr
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Mittwoch
-
09:00-13:00 Uhr
Im Nachlassgericht sind Mittwochs keine Erbausschlagungen möglich! -
Donnerstag
-
09:00-13:00 Uhr
Spätsprechstunde für Berufstätige in der Rechtsantragstelle:
15.00-18.00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass in der Spätsprechstunde nur P-Kontofreigaben, Kirchenaustritte, Beratungshilfen oder Einstweilige Verfügungen bearbeitet werden.
Für alle anderen Anliegen beachten Sie bitte die Sprechzeiten der Geschäftsstellen. -
Freitag
-
09:00-13:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Öffnungszeit der Gerichtszahlstelle:
Die Gerichtszahlstelle bleibt aus dienstlichen Gründen ab dem 13.01.2026 bis auf weiteres geschlossen!
Die Gerichtszahlstelle bleibt aus dienstlichen Gründen ab dem 13.01.2026 bis auf weiteres geschlossen!
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Lichtenberg Bhf
- S5
- S7
- S75
-
S+U Lichtenberg Bhf
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U-Bahn
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Bus
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U Magdalenenstr.
- 240
- N50
- N56
-
Schottstr.
- 240
- N50
- N56
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U Magdalenenstr./Buchberger Str.
- 240
- N56
- N94
- N5
- N50
-
Atzpodienstr.
- 240
- N50
- N56
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Rüdigerstr.
- 240
- N50
- N56
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U Magdalenenstr.
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Tram
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Berlin, Fanningerstr.
- 37
- M17
- M8
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S+U Lichtenberg Bhf/Siegfriedstr.
- 37
- M17
- M8
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Freiaplatz
- 37
- M17
- M8
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S+U Lichtenberg Bhf/Gudrunstr.
- 21
- M8
- 37
- M17
-
Gotlindestr.
- 37
- M17
- M8
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Berlin, Fanningerstr.
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Regionalbahn
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S+U Lichtenberg Bhf
- RE2
- RB32
- RB24
- RB54
- RB12
- RB25
- RB26
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S+U Lichtenberg Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Pflegschaft für unbekannte Beteiligte - Bestellung
Wenn bei Angelegenheiten, die zu regeln sind, Beteiligte unbekannt sind, kann das Gericht für die unbekannten beteiligten Personen einen Vertreter oder eine Vertreterin (Pfleger/Pflegerin) bestellen. Das ist häufig erforderlich, wenn im Grundbuch ein Nacherbenvermerk eingetragen ist und die Nacherben unbekannt sind.
Voraussetzungen
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Unbekannte beteiligte Person
Bei der zu regelnden rechtlichen Angelegenheit ist unbekannt, wer beteiligt ist. -
Fürsorgebedürfnis
Die Regelung der Angelegenheit muss notwendig sein.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag
Sie müssen den Antrag schriftlich einreichen. -
Begründung
Die Begründung muss die Angelegenheit und das Fürsorgebedürfnis beschreiben. -
Unterlagen zu eigenen Ermittlungen
Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie selbst versucht haben, die unbekannten Beteiligten zu ermitteln, z. B. beim Landeseinwohneramt oder beim Standesamt.
Gebühren
Für die Führung der Pflegschaft erhebt das Gericht Kosten. Hinzu kommt die Vergütung für die Tätigkeit des Pflegers.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Für die Pflegschaft ist das Amtsgericht (Betreuungsgericht) zuständig, in dessen Bezirk die Angelegenheit zu regeln ist.
und Marzahn-Hellersdorf