Abwesenheitspfleger - Bestellung am Standort Amtsgericht Pankow - Familiengericht
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Kontakt
- Amtsgericht Pankow
- Amtsgericht Pankow - Familiengericht
- Kissingenstraße 5-6 , 13189 Berlin
- Tel.: (030) 90245-0
- Fax: (030) 90245-140
- Kontaktformular
- Homepage
Rollstuhlfahrer nutzen bitte die Seiteneingänge in der Lohmestraße oder in der Arkonastraße. Betätigen Sie bitte die Klingel neben dem verschlossenen Eingang. Beschäftigte des Gerichts werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Öffnungszeiten
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09:00-13:00 Uhr
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Dienstag
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09:00-13:00 Uhr
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Mittwoch
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09:00-13:00 Uhr
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Donnerstag
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09:00-13:00 Uhr
15:00-18:00 Uhr - bevorzugt für Berufstätige -
Freitag
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09:00-13:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Pankow
- S1
- S2
- S8
- S85
- S26
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S+U Pankow
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U-Bahn
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S+U Pankow
- U2
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U Vinetastr.
- U2
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S+U Pankow
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Bus
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Lohmestr.
- 250
- 255
- N50
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S+U Pankow/Granitzstr.
- 250
- 255
- N50
- X54
- S2
- S8
- 155
-
S+U Pankow
- 50
- 155
- 250
- 255
- M1
- N2
- N50
- X54
- S2
- M27
-
Neumannstr./Kissingenstr.
- 250
- 255
- N50
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Hadlichstr.
- M27
- N2
- N50
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Lohmestr.
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Tram
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Pankow Kirche
- M1
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U Vinetastr.
- 50
- M1
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Pankow Kirche
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Abwesenheitspfleger - Bestellung
Wenn bei Vermögensangelegenheiten, die zu regeln sind, der Aufenthalt der beteiligten volljährigen Person unbekannt ist, kann das Gericht für die abwesende Person einen Vertreter oder eine Vertreterin (Pfleger/Pflegerin) bestellen. Der Name der noch lebenden Person muss bekannt, der Aufenthalt allgemein unbekannt sein.
Voraussetzungen
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Abwesende volljährige Person
Bei der zu regelnden Vermögensangelegenheit ist eine volljährige Person beteiligt, deren Aufenthalt allgemein und nicht nur dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin unbekannt ist. -
Fürsorgebedürfnis
Die Regelung der Vermögensangelegenheit muss notwendig sein.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag
Sie müssen den Antrag schriftlich einreichen. -
Begründung
In der Begründung müssen Sie die Vermögensangelegenheit und das Fürsorgebedürfnis beschreiben. -
Unterlagen zu eigenen Ermittlungen
Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie selbst versucht haben, den Aufenthalt der volljährigen Person zu ermitteln, z. B. beim Landeseinwohneramt oder beim Standesamt.
Gebühren
Für die Führung der Pflegschaft erhebt das Gericht Kosten. Hinzu kommt die Vergütung für die Tätigkeit des Pflegers.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Für die Pflegschaft ist das Amtsgericht (Betreuungsgericht) zuständig, in dessen Bezirk die Vermögensangelegenheit zu regeln ist.