Abwesenheitspfleger - Bestellung am Standort Amtsgericht Wedding

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
- Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Internetseite des Amtsgerichts Wedding zu bestehenden Einschränkungen im Dienstbetrieb unter https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-wedding/*
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
aktuelle Hinweise:
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Betreuungs- und Nachlassabteilungen - eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit:
Bitte beachten Sie, dass die Betreuungs- und die Nachlassabteilungen des Amtsgerichts Wedding derzeit aus organisatorischen Gründen ausschließlich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr telefonisch zu erreichen sind.
Für die Bearbeitung von Erbausschlagungserklärungen wird ausdrücklich um Vorlage eines Sterbenachweises (z. B.: Sterbeurkunde, Anschreiben einer anderen Behörde, Leichenschauschein, behördliche Bestattungsgenehmigung oder Bestätigung des Bestatters) gebeten. Zwingende Voraussetzung ist dies aber nicht.“
Hinweis:
Im Gerichtsgebäude werden Einlasskontrollen durchgeführt. Dies kann ggf. zu Wartezeiten führen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Terminsteilnehmer/innen werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Abwesenheitspfleger - Bestellung
Wenn bei Vermögensangelegenheiten, die zu regeln sind, der Aufenthalt der beteiligten volljährigen Person unbekannt ist, kann das Gericht für die abwesende Person einen Vertreter oder eine Vertreterin (Pfleger/Pflegerin) bestellen. Der Name der noch lebenden Person muss bekannt, der Aufenthalt allgemein unbekannt sein.
Voraussetzungen
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Abwesende volljährige Person
Bei der zu regelnden Vermögensangelegenheit ist eine volljährige Person beteiligt, deren Aufenthalt allgemein und nicht nur dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin unbekannt ist.
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Fürsorgebedürfnis
Die Regelung der Vermögensangelegenheit muss notwendig sein.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag
Sie müssen den Antrag schriftlich einreichen.
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Begründung
In der Begründung müssen Sie die Vermögensangelegenheit und das Fürsorgebedürfnis beschreiben.
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Unterlagen zu eigenen Ermittlungen
Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie selbst versucht haben, den Aufenthalt der volljährigen Person zu ermitteln, z. B. beim Landeseinwohneramt oder beim Standesamt.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Für die Pflegschaft ist das Amtsgericht (Betreuungsgericht) zuständig, in dessen Bezirk die Vermögensangelegenheit zu regeln ist.
Kontakt
Amtsgericht Wedding
Nahverkehr
U-Bahn U8 Pankstraße U9 Nauener Platz
Bus M27 Brunnenplatz