Abwesenheitspfleger - Bestellung am Standort Amtsgericht Mitte

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Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer über Fahrstuhl neben dem Haupteingang Littenstraße 14

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Freitag

      09:00 - 13:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 100, 200, M48, TXL (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
S-Bahn
  • S3, S5, S7, S75, S9 (Ausstieg: S-Bhf. Alexanderplatz)
Tram
  • M4, M5, M6 (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
U-Bahn
  • Linien 5 und 8 (Ausstieg: U-Bhf. Alexanderplatz) U-Bahn Linie 2 (Ausstieg: U-Bhf. Klosterstraße)

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Abwesenheitspfleger - Bestellung

Wenn bei Vermögensangelegenheiten, die zu regeln sind, der Aufenthalt der beteiligten volljährigen Person unbekannt ist, kann das Gericht für die abwesende Person einen Vertreter oder eine Vertreterin (Pfleger/Pflegerin) bestellen. Der Name der noch lebenden Person muss bekannt, der Aufenthalt allgemein unbekannt sein.

Voraussetzungen

  • Abwesende volljährige Person
    Bei der zu regelnden Vermögensangelegenheit ist eine volljährige Person beteiligt, deren Aufenthalt allgemein und nicht nur dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin unbekannt ist.
  • Fürsorgebedürfnis
    Die Regelung der Vermögensangelegenheit muss notwendig sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    Sie müssen den Antrag schriftlich einreichen.
  • Begründung
    In der Begründung müssen Sie die Vermögensangelegenheit und das Fürsorgebedürfnis beschreiben.
  • Unterlagen zu eigenen Ermittlungen
    Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie selbst versucht haben, den Aufenthalt der volljährigen Person zu ermitteln, z. B. beim Landeseinwohneramt oder beim Standesamt.

Gebühren

Für die Führung der Pflegschaft erhebt das Gericht Kosten. Hinzu kommt die Vergütung für die Tätigkeit des Pflegers.

Hinweise zur Zuständigkeit

Für die Pflegschaft ist das Amtsgericht (Betreuungsgericht) zuständig, in dessen Bezirk die Vermögensangelegenheit zu regeln ist.

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