Abwesenheitspfleger - Bestellung в месте Amtsgericht Charlottenburg

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Контакт

Время работы

  • Понедельник

      09.00 - 13.00 Uhr
  • Вторник

      09.00 - 13.00 Uhr
  • Среда

      09.00 - 13.00 Uhr (ausgenommen sind die Abteilungen für Nachlass, Insolvenz- und Restrukturierung)
  • Четверг

      09.00 - 13.00 Uhr
      15:00 - 18:00 Uhr (Grundbucheinsichten nur nach telefonischer Vereinbarung; Für die Beurkundung von Erbausschlagungserklärungen und Erbscheinsanträgen wenden Sie sich bitte an das Nachlassgericht direkt. Diese Erklärungen können im Spätdienst nicht aufgenommen werden.)
  • Пятница

      09.00 - 13.00 Uhr (ausgenommen ist die Abteilungen für Nachlass)

Транспорт

  • Bus

    • M49, 309, X34 Amtsgerichtsplatz
  • S-Bahn

    • S-Bahnhof Charlottenburg
  • U-Bahn

    • Linie 7: U-Bhf Wilmersdorfer Straße Linie 2: U-Bhf Sophie-Charlotte-Platz

Варианты оплаты

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Abwesenheitspfleger - Bestellung

Wenn bei Vermögensangelegenheiten, die zu regeln sind, der Aufenthalt der beteiligten volljährigen Person unbekannt ist, kann das Gericht für die abwesende Person einen Vertreter oder eine Vertreterin (Pfleger/Pflegerin) bestellen. Der Name der noch lebenden Person muss bekannt, der Aufenthalt allgemein unbekannt sein.

Требования

  • Abwesende volljährige Person
    Bei der zu regelnden Vermögensangelegenheit ist eine volljährige Person beteiligt, deren Aufenthalt allgemein und nicht nur dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin unbekannt ist.
  • Fürsorgebedürfnis
    Die Regelung der Vermögensangelegenheit muss notwendig sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    Sie müssen den Antrag schriftlich einreichen.
  • Begründung
    In der Begründung müssen Sie die Vermögensangelegenheit und das Fürsorgebedürfnis beschreiben.
  • Unterlagen zu eigenen Ermittlungen
    Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie selbst versucht haben, den Aufenthalt der volljährigen Person zu ermitteln, z. B. beim Landeseinwohneramt oder beim Standesamt.

Гонорары

Für die Führung der Pflegschaft erhebt das Gericht Kosten. Hinzu kommt die Vergütung für die Tätigkeit des Pflegers.

Законодательная база

Hinweise zur Zuständigkeit

Für die Pflegschaft ist das Amtsgericht (Betreuungsgericht) zuständig, in dessen Bezirk die Vermögensangelegenheit zu regeln ist.