Abwesenheitspfleger - Bestellung at the location Amtsgericht Charlottenburg

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Contact

Opening hours

  • Monday

      09.00 - 13.00 Uhr
  • Tuesday

      09.00 - 13.00 Uhr
  • Wednesday

      09.00 - 13.00 Uhr (ausgenommen sind die Abteilungen für Nachlass, Insolvenz- und Restrukturierung)
  • Thursday

      09.00 - 13.00 Uhr
      15:00 - 18:00 Uhr (Grundbucheinsichten nur nach telefonischer Vereinbarung; Für die Beurkundung von Erbausschlagungserklärungen und Erbscheinsanträgen wenden Sie sich bitte an das Nachlassgericht direkt. Diese Erklärungen können im Spätdienst nicht aufgenommen werden.)
  • Friday

      09.00 - 13.00 Uhr (ausgenommen ist die Abteilungen für Nachlass)

Public transportation

  • Bus

    • M49, 309, X34 Amtsgerichtsplatz
  • Train (S-Bahn)

    • S-Bahnhof Charlottenburg
  • Underground

    • Linie 7: U-Bhf Wilmersdorfer Straße Linie 2: U-Bhf Sophie-Charlotte-Platz

Payment options

  • Barzahlung

Service description

Abwesenheitspfleger - Bestellung

Wenn bei Vermögensangelegenheiten, die zu regeln sind, der Aufenthalt der beteiligten volljährigen Person unbekannt ist, kann das Gericht für die abwesende Person einen Vertreter oder eine Vertreterin (Pfleger/Pflegerin) bestellen. Der Name der noch lebenden Person muss bekannt, der Aufenthalt allgemein unbekannt sein.

Prerequisites

  • Abwesende volljährige Person
    Bei der zu regelnden Vermögensangelegenheit ist eine volljährige Person beteiligt, deren Aufenthalt allgemein und nicht nur dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin unbekannt ist.
  • Fürsorgebedürfnis
    Die Regelung der Vermögensangelegenheit muss notwendig sein.

Documents required

  • Antrag
    Sie müssen den Antrag schriftlich einreichen.
  • Begründung
    In der Begründung müssen Sie die Vermögensangelegenheit und das Fürsorgebedürfnis beschreiben.
  • Unterlagen zu eigenen Ermittlungen
    Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie selbst versucht haben, den Aufenthalt der volljährigen Person zu ermitteln, z. B. beim Landeseinwohneramt oder beim Standesamt.

Fees

Für die Führung der Pflegschaft erhebt das Gericht Kosten. Hinzu kommt die Vergütung für die Tätigkeit des Pflegers.

Notes on responsibility

Für die Pflegschaft ist das Amtsgericht (Betreuungsgericht) zuständig, in dessen Bezirk die Vermögensangelegenheit zu regeln ist.