Schuldnerverzeichnis - Vorzeitige Löschung beantragen am Standort Amtsgericht Wedding
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- Amtsgericht Wedding
- Amtsgericht Wedding
- Brunnenplatz 1 , 13357 Berlin
- Tel.: (0)30 90156 - 0
- Fax: (0)30 90156 664
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Öffnungszeiten
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09:00 - 13:00 Uhr
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Dienstag
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09:00 - 13:00 Uhr
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Mittwoch
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09:00 - 13:00 Uhr
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Donnerstag
-
09:00 - 13:00 Uhr
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Freitag
-
09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
aktuelle Hinweise:
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Die wöchentliche Spätsprechstunde in der Rechtsantragstelle am Donnerstag (15.00 Uhr – 18.00 Uhr) findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Nutzen Sie bitte für eine Terminvereinbarung das Kontaktformular im Internet:
https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-wedding/kontakt/artikel.361817.php
Für die Bearbeitung von Erbausschlagungserklärungen wird ausdrücklich um Vorlage eines Sterbenachweises (z. B.: Sterbeurkunde, Anschreiben einer anderen Behörde, Leichenschauschein, behördliche Bestattungsgenehmigung oder Bestätigung des Bestatters) gebeten. Zwingende Voraussetzung ist dies aber nicht.“
Hinweis:
Im Gerichtsgebäude werden Einlasskontrollen durchgeführt. Dies kann ggf. zu Wartezeiten führen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Terminsteilnehmer/innen werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
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Die wöchentliche Spätsprechstunde in der Rechtsantragstelle am Donnerstag (15.00 Uhr – 18.00 Uhr) findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Nutzen Sie bitte für eine Terminvereinbarung das Kontaktformular im Internet:
https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-wedding/kontakt/artikel.361817.php
Für die Bearbeitung von Erbausschlagungserklärungen wird ausdrücklich um Vorlage eines Sterbenachweises (z. B.: Sterbeurkunde, Anschreiben einer anderen Behörde, Leichenschauschein, behördliche Bestattungsgenehmigung oder Bestätigung des Bestatters) gebeten. Zwingende Voraussetzung ist dies aber nicht.“
Hinweis:
Im Gerichtsgebäude werden Einlasskontrollen durchgeführt. Dies kann ggf. zu Wartezeiten führen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Terminsteilnehmer/innen werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Hinweis für Terminkunden
Sofern zum Termin mehr als 3 volljährige Personen erscheinen, wird um Buchung mehrerer Termine gebeten.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- M27 Brunnenplatz
- U-Bahn
-
- U8 Pankstraße U9 Nauener Platz
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Schuldnerverzeichnis - Vorzeitige Löschung beantragen
Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis wird nach drei Jahren automatisch gelöscht.
Für folgende Eintragungen können Sie eine vorzeitige Löschung beantragen:
Für folgende Eintragungen können Sie eine vorzeitige Löschung beantragen:
- Sie sind der Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen
- Sie haben die Vermögensauskunft abgegeben und aus dieser ergibt sich, dass eine Befriedigung der Gläubigerin oder des Gläubigers nicht erfolgen kann
- Sie haben nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe der Vermögensauskunft die vollständige Befriedigung der Gläubigerin oder des Gläubigers nachgewiesen
Voraussetzungen
- Nachweis der vollständigen Befriedigung der Gläubigerin oder des Gläubigers oder
- Nachweis des Fehlens oder Wegfalls des Eintragungsgrundes oder
- Vorlage einer vollstreckbaren Entscheidung, aus der sich die Aufhebung oder die einstweilge Aussetzung der Eintragungsanordnung ergibt
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis
(unter "Formulare")
Den Antrag können Sie formlos schriftlich oder mit dem Formular stellen. -
Nachweis der vollständigen Befriedigung des Gläubigers
Reichen Sie eine schriftliche Erklärung der Gläubigerin, des Gläubigers bzw. von deren Vertretern ein, dass die der Eintragung zu Grunde liegende Forderung vollständig befriedigt ist. Ratenzahlungsvereinbarungen oder bloße Einverständniserklärungen des Gläubigers zur vorzeitigen Löschung reichen nicht aus. -
Nachweis, dass ein Eintragungsgrund fehlt oder dieser weggefallen ist
z.B. Sie legen die Ausfertigung einer Entscheidung vor, mit der der Eintragung zu Grunde liegende Vollstreckungstitel aufgehoben wurde oder die Vollstreckung aus diesem Titel für unzulässig erklärt wurde. -
Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung einer Entscheidung, aus der sich die Aufhebung oder die einstweilige Aussetzung der Eintragungsanordnung ergibt
Legen Sie eine vollstreckbare Ausfertigung einer Entscheidung vor, aus der sich die Aufhebung oder die einstweilige Aussetzung der Eintragungsanordnung ergibt. -
Angabe der Verfahrensnummer des zentralen Vollstreckungsgerichts
Geben Sie die Verfahrensnummer des zentralen Vollstreckungsgerichts an.
Die Verfahrensnummer für Berlin beginnt immer mit F1112R..... -
Terminsladung der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers zur Vermögensauskunft
Legen Sie die Terminsladung der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers zur Vermögensauskunft vor. -
Eintragungsanordnung der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers
Legen Sie die Eintragungsanordnung der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers vor.
Gebühren
keine
eventuell Zustellungsauslagen
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag auf vorzeitige Löschung kann bei jedem Amtsgericht gestellt werden.
Für die Entscheidung über die vorzeitige Löschung ist das Amtsgericht Mitte als zentrales Vollstreckungsgericht zuständig.