Grundbuch - Dienstbarkeiten-Eintragung am Standort Amtsgericht Lichtenberg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aktuelle Hinweise:
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus kommt es zu erheblichen Einschränkungen im Geschäftsbetrieb.
Eine persönliche Vorsprache ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Der Zutritt ist grundsätzlich nur
a) Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Besucherinnen und Besuchern von Sitzungen und sonstigen Terminen im Gerichtsgebäude,
b) Antragstellenden in unaufschiebbaren Angelegenheiten und
c) Antragstellenden für Erklärungen zum Austritt aus Religionsgemeinschaften
gestattet.
Bitte nutzen Sie den Weg der schriftlichen Antragstellung.
Bis auf Weiteres findet die Spätsprechstunde (zusätzlich für Berufstätige) donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr nicht statt.
Mit Dank für Ihr Verständnis!
Der Präsident des Amtsgerichts
Zur Sicherung des Amtsgerichts werden Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrer Sicherheit. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, möglichst rechtzeitig zu erscheinen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Besucherinnen und Besucher werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.
Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.
Öffnungszeiten
Im Nachlassgericht sind Mittwochs keine Erbausschlagungen möglich!
Spätsprechstunde für Berufstätige in der Rechtsantragstelle:
15.00-18.00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass in der Spätsprechstunde keine Erbausschlagungen möglich sind!
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Grundbuch - Dienstbarkeiten-Eintragung
Wenn Sie einer anderen Person das Recht gewähren, Ihr Grundstück oder das darauf stehende Gebäude z.B. als Weg, Überfahrt, für die Verlegung von Leitungen oder zum Wohnen zu nutzen, können Sie diese Rechte und Pflichten in Form einer Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen lassen. Dies gilt ebenso, wenn Sie sich verpflichten, bestimmte Nutzungen Ihres Grundstücks nicht vorzunehmen, z.B. den Betrieb einer Tankstelle. Das ist auch der Fall, wenn Sie Einschränkungen dulden müssen, z.B. den Lärm durch einen Spielplatz.
Besteht diese Berechtigung für den Eigentümer eines anderen Grundstücks, erfolgt die Eintragung als Grunddienstbarkeit. Für übrige Berechtigte (z.B. Versorgungsunternehmen) wird sie als beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Eine besondere Form ist der Nießbrauch, bei dem sich häufig die ehemaligen Eigentümer und Eigentümerinnen eine vollumfängliche Nutzung des Grundstücks oder der Wohnung vorbehalten.
Voraussetzungen
-
Antrag
Das Grundbuchverfahren ist ein Antragsverfahren
-
Voreintragung
Zur Eintragung einer Dienstbarkeit müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
In der Regel stellt die bevollmächtigte Notarin oder der bevollmächtigte Notar den Eintragungsantrag.
-
Bewilligungserklärung
Die Eintragung müssen Sie ausdrücklich bewilligen. Sie können die Bewilligung entweder vor einem Notar oder einer Notarin erklären oder Ihre Unterschrift beglaubigen lassen.
-
Lageplan
Die Lage und der Verlauf der Nutzungsrechte (z.B. der Weg auf dem Grundstück) sind auf einem Plan darzustellen. Dies gilt nicht, wenn das gesamte Grundstück betroffen ist (z.B. Nießbrauch). Der Lageplan ist vom Notar oder der Notarin mit der Bewilligung zu verbinden.
Gebühren
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln:
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf
Kontakt
Amtsgericht Lichtenberg
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer über Hofeinfahrt Alfredstrasse (Bitte Klingeln)
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf
- S5
- S7
- S75
-
0.9km
S+U Frankfurter Allee
- S41
- S8
- S85
- S42
-
1.3km
S Nöldnerplatz
- S5
- S7
- S75
-
1.6km
S Rummelsburg
- S3
-
1.9km
S Ostkreuz Bhf
- S5
- S7
- S75
- S3
- S41
- S42
- S8
- S85
-
2km
S Storkower Str.
- S41
- S8
- S85
- S42
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf
- U-Bahn
-
-
0.3km
U Magdalenenstr.
- U5
-
0.7km
S+U Lichtenberg [U5]
- U5
-
0.9km
S+U Frankfurter Allee
- U5
-
1.6km
U Samariterstr.
- U5
-
1.9km
U Friedrichsfelde
- U5
-
0.3km
U Magdalenenstr.
- Bus
-
-
0.2km
Berlin, Schottstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.3km
U Magdalenenstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.3km
Berlin, Atzpodienstr./U Magdalenenstr.
- 240
- N50
- N56
- N5
- N94
-
0.5km
Berlin, Rüdigerstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.6km
Berlin, Lichtenberger Brücke Süd
- 240
- N5
- N50
- N94
-
0.6km
S+U Lichtenberg Bhf/Siegfriedstr.
- 256
-
0.6km
Berlin, Freiaplatz
- 240
- N50
- N56
- 256
-
0.7km
Berlin, Lichtenberger Brücke Nord
- 240
- N5
- N50
- N94
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf
- S5
- S7
-
0.8km
Berlin, Gotlindestr.
- 240
- 256
- N50
- N56
-
0.2km
Berlin, Schottstr.
- Tram
-
-
0.6km
Berlin, Fanningerstr.
- 21
- 37
- M17
-
0.6km
S+U Lichtenberg Bhf/Siegfriedstr.
- 21
- 37
- M17
-
0.6km
Berlin, Freiaplatz
- 21
- 37
- M17
-
0.7km
Berlin, Rathaus Lichtenberg
- 16
- M13
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf/Gudrunstr.
- 37
- M17
- 21
-
0.8km
Berlin, Gotlindestr.
- 21
- 37
- M17
-
0.9km
Berlin, Guntherstr.
- 21
- 37
- M17
-
0.9km
Berlin, Loeperplatz
- 16
- M13
- 21
- M10
-
0.9km
Berlin, Betriebshof Lichtenberg
- 21
- 27
- 37
- M10
- M13
- M17
- M4
- M5
-
0.9km
S+U Frankfurter Allee
- 16
- M13
-
0.6km
Berlin, Fanningerstr.
- Regionalbahn
-
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf
- 27
- RB14
- RB24
- RE7
- RB12
- RB25
- RB54
- RE2
-
1.9km
S Ostkreuz Bhf
- FEX
- RB14
- RB24
- RE1
- RE7
- RB25
- RE2
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf