Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht am Standort Bürgeramt Riesaer Straße
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Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Bürgeramt Riesaer Straße
- Riesaer Straße 94 , 12627 Berlin
-
PostanschriftBürgeramt, 12591 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90293-2545
- E-Mail: buergeramt.hellemitte@ba-mh.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr -
Dienstag
-
12:30-18:00 Uhr
-
Mittwoch
-
08:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr -
Donnerstag
-
12:30-18:00 Uhr
-
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Allgemeine Informationen
Ist eine Vorsprache im Bürgeramt ohne Termin möglich?
Sie benötigen grundsätzlich für die Bearbeitung Ihrer Anliegen im Bürgeramt einen Termin.
Was kann ich schriftlich erledigen?
Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können. Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache
Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie Ihre Vorgangsnummer bereit und nehmen im Wartebereich Platz. Sie werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.
Ist eine Vorsprache im Bürgeramt ohne Termin möglich?
Sie benötigen grundsätzlich für die Bearbeitung Ihrer Anliegen im Bürgeramt einen Termin.
Was kann ich schriftlich erledigen?
Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können. Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache
Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie Ihre Vorgangsnummer bereit und nehmen im Wartebereich Platz. Sie werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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Tram
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Jenaer Str.
- 18
- M6
-
Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
- 18
- M6
-
Jenaer Str.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Eingang: Riesaer Str. 94, Etage 5, Raum B 5.01Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte beachten Sie, dass an diesem Standort des Bürgeramtes keine Zahlungen entgegengenommen werden können, weder in bar noch elektronisch. Daher können hier nur gebührenfreie Dienstleistungen angeboten werden. Dies führt zu einem eingeschränkten Dienstleistungsangebot.Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht
Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
-
Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben
Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
- Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
- Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
-
Kein gültiges Ausweis-Dokument
Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder zum Beispiel weil Ihr Ausweis gestohlen wurde. - Deutsche Staatsangehörigkeit
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Hauptwohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
Erforderliche Unterlagen
-
Schriftlicher Antrag (Übersendung per Post möglich)
Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular „Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht“; siehe Abschnitt „Formulare“ -
Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können
zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes - Soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
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Bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
- Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
- Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
2-3 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.