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Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht am Standort Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde) Tierparkcenter

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Eingeschränkter Dienstbetrieb der Lichtenberger Bürgerämter am 27. März 2023

Aufgrund des Einsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Abstimmungstag sowie notwendiger Nacharbeiten zum Volksentscheid ist am Montag, den 27. März 2023 nur das Bürgeramt 2 (Lichtenberg), Normannenstr. 1 – 2, 10367 Berlin geöffnet.

Bitte beachten Sie, dass die im Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde) sowie im Ausbildungsbürgeramt (Alt-Hohenschönhausen) beantragten Dokumente an diesem Tag nicht abgeholt werden können.


Am Donnerstag, den 06.April 2023 ist das Bürgeramt nur von 07:30 - 15:30 Uhr geöffnet.

Wegen der Bauarbeiten und der damit einhergehenden Einschränkungen bei der Fahrstuhlnutzung kann derzeit kein durchgehender barrierefreier Zugang zum Bürgeramt 3 gewährleistet werden. Sollten Sie einen Termin vereinbart haben und auf den Aufzug angewiesen sein, melden Sie sich bitte unter der E-Mail-Adresse post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de, damit wir Ihren gebuchten Termin verlegen können. Wir bitten, diese Umstände zu entschuldigen!

Öffnungszeiten

Montag
07:30-15:30 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Das Bürgeramt befindet sich im Tierparkcenter in der 1. Etage.

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Sonstige Hinweise zum Standort

Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.

Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.

Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)

Ein Fotoautomat ist vorhanden.

Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Voraussetzungen

  • Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben
    Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen:
    • Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
    • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
    • Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
  • Kein gültiges Ausweis-Dokument
    Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder zum Beispiel weil Ihr Ausweis gestohlen wurde.
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag (Übersendung per Post möglich)
    Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular „Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht“; siehe Abschnitt „Formulare“
  • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können
    zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
  • Soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
  • Bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
    • Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
    • Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

Keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

2-3 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.