Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht am Standort Bürgeramt 2 (Lichtenberg)
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Bürgeramt 2 (Lichtenberg)
- Normannenstr. 1-2 , 10367 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90287152
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
-
08:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
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07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
-
07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Frankfurter Allee
- S8
- S42
- S85
- S41
-
S+U Frankfurter Allee
-
U-Bahn
-
Bus
-
S+U Frankfurter Allee
- N5
-
U Magdalenenstr.
- 240
- N50
- N56
-
Schottstr.
- 240
- N50
- N56
-
Möllendorffstr./Storkower Str.
- 240
- N50
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U Magdalenenstr./Buchberger Str.
- 240
- N56
- N94
- N5
- N50
-
S+U Frankfurter Allee
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Tram
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Rathaus Lichtenberg
- 16
- M13
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S+U Frankfurter Allee
- 16
- M13
-
Loeperplatz
- 16
- M13
- 21
- M5
- M10
- M8
- M6
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Jessnerstr.
- 16
- M13
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Scheffelstr.
- 21
- M5
- M10
- M8
- M6
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Rathaus Lichtenberg
Sonstige Hinweise zum Standort
Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.
Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht
Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben
Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
- Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
- Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
-
Kein gültiges Ausweis-Dokument
Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder zum Beispiel weil Ihr Ausweis gestohlen wurde. - Deutsche Staatsangehörigkeit
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Hauptwohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
Erforderliche Unterlagen
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Schriftlicher Antrag (Übersendung per Post möglich)
Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular „Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht“; siehe Abschnitt „Formulare“ -
Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können
zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes - Soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
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Bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
- Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
- Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
2-3 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.