Vereinsregister - Eintragung von Änderungen der Satzung am Standort Amtsgericht Charlottenburg

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Der Publikumsverkehr wird eingeschränkt.
Der Zutritt zum Dienstgebäude Amtsgerichtsplatz 1 ist auf die Teilnahme und den Besuch von Sitzungen und Anhörungen sowie die Wahrnehmung sonstiger Handlungen zur Wahrung der Rechtspflege (insbesondere Akten- und Registereinsicht, Rechtsantragstelle) beschränkt. Maximal ist jeweils eine Begleitperson zulässig.
Sofern kein bereits vereinbarter Termin besteht, wird grundsätzlich um vorherige telefonische Kontaktaufnahme gebeten. Persönliche Vorsprachen sind möglichst zu beschränken. Bitte nutzen Sie – soweit möglich – vor allem den Weg der schriftlichen Antragstellung
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Vereinsregister - Eintragung von Änderungen der Satzung
Wenn die Änderung der Satzung beschlossen wurde, müssen Sie dies dem Vereinsregister mitteilen. Die Veränderung ist erst wirksam, wenn sie in das Vereinsregister eingetragen ist.
Voraussetzungen
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Satzungsänderung
Die Satzung wurde geändert, z. B. durch Beschluss der Mitgliederversammlung
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Eintragung der Satzungsänderung (Anmeldung)
Der Antrag muss durch den Vorstand gemäß § 26 BGB in vertretungsberechtigter Anzahl gestellt werden. Ihre Unterschriften unter dem Antrag sind öffentlich zu beglaubigen. Die Vorstandsmitglieder müssen dazu in der Regel einen Notar aufsuchen. Notwendiger Inhalt der Anmeldung: Teilen Sie mit, welches Organ (i. d. R. die Mitgliederversammlung), welche Paragrafen geändert hat oder ob die Satzung insgesamt neu gefasst wurde.
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Grundlage der Änderung der Satzung: Beschluss über Satzungsänderungen
Hat (z. B.) die Mitgliederversammlung die Änderung der Satzung beschlossen, reichen Sie bitte das Protokoll dieser Versammlung ein.
Notwendiger Inhalt des Protokolls: Name des Vereins, Datum der Versammlung, Angabe der Paragrafen und des Wortlauts der Änderung, Abstimmungsergebnis (Anzahl der Ja- und Nein-Stimmen).
Wenn die Satzung Ihres Vereins die Beschlussfähigkeit der Versammlung von dem Vorliegen einer Bedingung abhängig macht (z. B., dass ein bestimmter Bruchteil der Mitglieder anwesend ist), müssen Sie im Protokoll vermerken, dass die Mitgliederversammlung beschlussfähig war.
Beschlüsse über Satzungsänderungen können nur wirksam gefasst werden, wenn diese im Einladungsschreiben angekündigt waren. -
Grundlage der Änderung der Satzung: Beschluss über Neufassung der Satzung
Haben die Mitglieder die Neufassung der Satzung beschlossen, reichen Sie bitte das Protokoll der Mitgliederversammlung ein.
Notwendiger Inhalt des Protokolls: Name des Vereins, Datum der Versammlung, Beschluss über die Neufassung der Satzung mit Angabe des Abstimmungsergebnisses (Anzahl der Ja- und Nein-Stimmen).
Wenn die Satzung Ihres Vereins die Beschlussfähigkeit der Versammlung von dem Vorliegen einer Bedingung abhängig macht (z. B., dass ein bestimmter Bruchteil der Mitglieder anwesend ist), müssen Sie im Protokoll vermerken, dass die Mitgliederversammlung beschlussfähig war.
Ein Beschluss über eine Neufassung der Satzung kann nur wirksam gefasst werden, wenn dieser im Einladungsschreiben angekündigt war. -
Satzung
Bei Satzungsänderungen: Sie müssen ein vollständiges Exemplar der Satzung einreichen. In diese Satzung müssen Sie die beschlossenen Änderungen einpflegen. Beachten Sie bitte, dass die Satzung in den nicht geänderten Bestimmungen, mit der Fassung der Satzung übereinstimmen muss, die zuletzt im Vereinsregister eingetragen wurde.
Bei Satzungsneufassung: Sie müssen ein vollständiges Exemplar der Satzung einreichen. Bezeichnen Sie dieses Exemplar (Überschrift) als Anlage zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom ... .Lassen Sie das Satzungsexemplar von den Personen unterschreiben, die auch das Protokoll unterschrieben haben.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Vereinsregister befindet sich im Gerichtsgebäude am Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.
Kontakt
Amtsgericht Charlottenburg
Erläuterung der Symbole
Zugang über das Seitentor
Nahverkehr
S-Bahn S-Bahnhof Charlottenburg
U-Bahn Linie 7: U-Bhf Wilmersdorfer Straße
U-Bahn Linie 2: U-Bhf Sophie-Charlotte-Platz
Bus M49, 309, X34 Amtsgerichtsplatz
Bahn Bhf Charlottenburg