Vereinsregister - Änderungen der Satzung eintragen am Standort Amtsgericht Charlottenburg

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Öffnungszeiten

  • Montag

      09.00 - 13.00 Uhr
  • Dienstag

      09.00 - 13.00 Uhr
  • Mittwoch

      09.00 - 13.00 Uhr
  • Donnerstag

      09.00 - 13.00 Uhr
      15:00 - 18:00 Uhr (Grundbucheinsichten nur nach telefonischer Vereinbarung)
  • Freitag

      09.00 - 13.00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Bus
  • M49, 309, X34 Amtsgerichtsplatz
S-Bahn
  • S-Bahnhof Charlottenburg
U-Bahn
  • Linie 7: U-Bhf Wilmersdorfer Straße Linie 2: U-Bhf Sophie-Charlotte-Platz

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Vereinsregister - Änderungen der Satzung eintragen

Wenn die Änderung der Satzung beschlossen wurde, müssen Sie dies dem Vereinsregister mitteilen. Die Veränderung ist erst wirksam, wenn sie in das Vereinsregister eingetragen ist.

Voraussetzungen

  • Satzungsänderung
    Die Satzung wurde geändert, z. B. durch Beschluss der Mitgliederversammlung

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung der Satzungsänderung (Anmeldung)
    Der Antrag muss durch den Vorstand gemäß § 26 BGB in vertretungsberechtigter Anzahl gestellt werden. Ihre Unterschriften unter dem Antrag sind öffentlich zu beglaubigen. Die Vorstandsmitglieder müssen dazu in der Regel einen Notar aufsuchen. Notwendiger Inhalt der Anmeldung: Teilen Sie mit, welches Organ (i. d. R. die Mitgliederversammlung), welche Paragrafen geändert hat oder ob die Satzung insgesamt neu gefasst wurde.
  • Grundlage der Änderung der Satzung: Beschluss über Satzungsänderungen
    Hat (z. B.) die Mitgliederversammlung die Änderung der Satzung beschlossen, reichen Sie bitte das Protokoll dieser Versammlung ein.
    Notwendiger Inhalt des Protokolls: Name des Vereins, Datum der Versammlung, Angabe der Paragrafen und des Wortlauts der Änderung, Abstimmungsergebnis (Anzahl der Ja- und Nein-Stimmen).
    Wenn die Satzung Ihres Vereins die Beschlussfähigkeit der Versammlung von dem Vorliegen einer Bedingung abhängig macht (z. B., dass ein bestimmter Bruchteil der Mitglieder anwesend ist), müssen Sie im Protokoll vermerken, dass die Mitgliederversammlung beschlussfähig war.
    Beschlüsse über Satzungsänderungen können nur wirksam gefasst werden, wenn diese im Einladungsschreiben angekündigt waren.
  • Grundlage der Änderung der Satzung: Beschluss über Neufassung der Satzung
    Haben die Mitglieder die Neufassung der Satzung beschlossen, reichen Sie bitte das Protokoll der Mitgliederversammlung ein.
    Notwendiger Inhalt des Protokolls: Name des Vereins, Datum der Versammlung, Beschluss über die Neufassung der Satzung mit Angabe des Abstimmungsergebnisses (Anzahl der Ja- und Nein-Stimmen).
    Wenn die Satzung Ihres Vereins die Beschlussfähigkeit der Versammlung von dem Vorliegen einer Bedingung abhängig macht (z. B., dass ein bestimmter Bruchteil der Mitglieder anwesend ist), müssen Sie im Protokoll vermerken, dass die Mitgliederversammlung beschlussfähig war.
    Ein Beschluss über eine Neufassung der Satzung kann nur wirksam gefasst werden, wenn dieser im Einladungsschreiben angekündigt war.
  • Satzung
    Bei Satzungsänderungen: Sie müssen ein vollständiges Exemplar der Satzung einreichen. In diese Satzung müssen Sie die beschlossenen Änderungen einpflegen. Beachten Sie bitte, dass die Satzung in den nicht geänderten Bestimmungen, mit der Fassung der Satzung übereinstimmen muss, die zuletzt im Vereinsregister eingetragen wurde.

    Bei Satzungsneufassung: Sie müssen ein vollständiges Exemplar der Satzung einreichen. Bezeichnen Sie dieses Exemplar (Überschrift) als Anlage zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom ... .Lassen Sie das Satzungsexemplar von den Personen unterschreiben, die auch das Protokoll unterschrieben haben.

Gebühren

  • 66,67 Euro: gerichtliche Verfahrensgebühr
Die Höhe der Beglaubigungsgebühren können Sie bei der Notarin bzw. bei dem Notar erfragen.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Durchschnittlich 2-4 Wochen, wenn die eingereichten Unterlagen keine Beanstandung durch das Registergericht erfordern.

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Vereinsregister befindet sich im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Charlottenburg.

Chat

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