Blindenhilfe am Standort Amt für Soziales - Ambulante Hilfe zur Pflege / Landespflegegeld

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung.
Zur Terminvereinbarung steht Ihnen Ihre Sachbearbeitung telefonisch zur Verfügung.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Blindenhilfe
Die Leistung umfasst einen Geldbetrag zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen.
Bei der Berechnung der Blindenhilfe werden zweckgleiche Leistungen, beispielsweise Landespflegegeld, Leistungen der Pflegekasse, angerechnet.
Voraussetzungen
- Blindheit (vollständiges Fehlen des Augenlichtes) oder
- nicht nur vorübergehend eine beidäugige Gesamtsehschärfe von höchstens einem Fünfzigstel
- geringes Einkommen
- geringes Vermögen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Sozialhilfe
-
Gültige Personaldokumente
Meldebestätigung
- Einkommensnachweise
-
Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
- Kontoauszüge
-
Mietvertrag
Mietänderungsschreiben
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
-
Nachweis zum Schweregrad der Sehbeeinträchtigung
Dies können sein:
- augenärztliche Befunde
- Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl"
-
Bescheide über zweckgleiche Leistungen
Dies können sein:
- Bescheid über die Gewährung von Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz
- Bescheid der Pflegekasse über die Feststellung eines Pflegegrades
- Bescheid der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft über eine Unfallrente
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im
- Jugendamt: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Amt für Soziales: Erwachsene
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Amt für Soziales - Ambulante Hilfe zur Pflege / Landespflegegeld
Nahverkehr
- U-Bahn
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- Bus
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