Blindenhilfe в месте Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf

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Контакт

  • Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
  • Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf
  • Riesaer Straße 94 ,  12627 Berlin
  • Связаться с

  • Frau Hohlweg
  • Тел.: (030) 90293-0
  • Факс: (030) 9028-4997

Время работы

  • Понедельник

      → offene Sprechstunde bei bestehender oder drohender Obdachlosigkeit im Team Unterbringung und
      Soziale Wohnhilfe

      → Telefonsprechstunde für Leistungen nach dem SGB XII / AsylbLG ohne Leistungen der Hilfe zur
      Pflege

      09:00 – 11:00 Uhr

      → Betreuungsbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Вторник

      → offene Sprechstunde im Amt

      09:00 – 11:00 Uhr

      → Betreuungsbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Среда

      Nur nach Vereinbarung.
  • Четверг

      → offene Sprechstunde im Amt

      09:00 – 11:00 Uhr

      → Betreuungsbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Пятница

      Nur nach Vereinbarung.

Транспорт

  • Bus

    • Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.: 195
  • Tram

    • Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.: 18, M6

Dienstleistungsbeschreibung

Blindenhilfe

Die Leistung umfasst einen Geldbetrag zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen.

Bei der Berechnung der Blindenhilfe werden zweckgleiche Leistungen, beispielsweise Landespflegegeld, Leistungen der Pflegekasse, angerechnet.

Требования

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sozialhilfe
  • Gültige Personaldokumente
    Meldebestätigung
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Kontoauszüge
  • Mietvertrag
    Mietänderungsschreiben
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
  • Nachweis zum Schweregrad der Sehbeeinträchtigung
    Dies können sein:
    • augenärztliche Befunde
    • Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht
    • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl"
  • Bescheide über zweckgleiche Leistungen
    Dies können sein:
    • Bescheid über die Gewährung von Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz
    • Bescheid der Pflegekasse über die Feststellung eines Pflegegrades
    • Bescheid der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft über eine Unfallrente
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Гонорары

keine

Законодательная база

Дополнительная информация

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im

  • Jugendamt: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Amt für Soziales: Erwachsene
Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.