Blindenhilfe am Standort Amt für Soziales

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Sonstige Hinweise zum Standort
Zu den angegebenen Sprechzeiten begeben Sie sich bitte zuerst zur Infotheke. Ausgenommen hiervon sind Vorsprachen bei Bestattungen gem. § 74 SGB XII. Bitte melden Sie sich hierzu direkt in Raum 321/322.
Blindenhilfe
Die Leistung umfasst einen Geldbetrag zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen.
Bei der Berechnung der Blindenhilfe werden zweckgleiche Leistungen, beispielsweise Landespflegegeld, Leistungen der Pflegekasse, angerechnet.
Voraussetzungen
- Blindheit (vollständiges Fehlen des Augenlichtes) oder
- nicht nur vorübergehend eine beidäugige Gesamtsehschärfe von höchstens einem Fünfzigstel
- geringes Einkommen
- geringes Vermögen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Sozialhilfe
-
Gültige Personaldokumente
Meldebestätigung
- Einkommensnachweise
-
Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
- Kontoauszüge
-
Mietvertrag
Mietänderungsschreiben
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
-
Nachweis zum Schweregrad der Sehbeeinträchtigung
Dies können sein:
- augenärztliche Befunde
- Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl"
-
Bescheide über zweckgleiche Leistungen
Dies können sein:
- Bescheid über die Gewährung von Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz
- Bescheid der Pflegekasse über die Feststellung eines Pflegegrades
- Bescheid der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft über eine Unfallrente
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im
- Jugendamt: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Amt für Soziales: Erwachsene
Kontakt
Bezirksamt Neukölln
Amt für Soziales
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.4km
U Karl-Marx-Str.
- U7
-
0.5km
U Rathaus Neukölln
- U7
-
1km
U Boddinstr.
- U8
-
0.4km
U Karl-Marx-Str.
- Bus
-
-
0.2km
Berlin, Erkstr.
- M41
- 166
- M43
-
0.2km
Geygerstr.
- M41
-
0.3km
U Rathaus Neukölln/Alfred-Scholz-Platz
- 166
- M43
- N7
-
0.2km
Berlin, Erkstr.