Mediation durch Güterichterinnen oder Güterichter in Zivilprozessverfahren am Standort Amtsgericht Pankow

 große Karte

Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Seiteneingang in der Großen Seestraße. Betätigen Sie bitte die Klingel. Beschäftigte des Gerichts werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-13:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-13:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-13:00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00-13:00 Uhr
      15:00-18:00 Uhr - bevorzugt für Berufstätige
  • Freitag

      09:00-13:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Erbausschlagungen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen werden.
Erbscheinstermine sind telefonisch unter (030) 90245-0 zu vereinbaren. Oder nutzen Sie das Kontaktformular unter Angabe des Namens des Erblassers/der Erblasserin sowie Ihrer Rückrufnummer.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Mediation durch Güterichterinnen oder Güterichter in Zivilprozessverfahren

Die Mediation ist ein Verfahren, in dem die Streitparteien mit Unterstützung von speziell geschulten Güterichterinnen und Güterichtern ihren Konflikt selbständig lösen.

Die Güterichterinnen und Güterichter vermitteln im Konflikt, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihnen steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu. Sie beschränken sich darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.

Welche Vorteile hat eine Mediation gegenüber einem streitigen gerichtlichen Verfahren?
Die Mediation kann für die Streitparteien in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein
  • Im Mittelpunkt stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben.
  • Es steht mehr Zeit zur Verfügung für eine Konfliktlösung als in der Gerichtsverhandlung.
  • Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden.
  • Sie bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.
  • Eventuell können auch weitere Konflikte, die Sie und die andere Partei belasten, gelöst und beigelegt werden.
  • Der Termin ist nicht öffentlich und vertraulich.
  • Bei Bedarf können weitere Beteiligte, die für die Lösungsfindung wichtig sind, in das Gespräch einbezogen werden.

Voraussetzungen

  • Es muss bereits ein Verfahren vor einem Berliner Zivilgericht (Amtsgericht, Landgericht, Kammergericht) laufen.
  • Die Parteien müssen mit der Mediation einverstanden sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

keine

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi Ihre Fragen.