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Mediation durch Güterichterinnen oder Güterichter in Zivilprozessverfahren am Standort Dienststelle Littenstraße

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Öffnungszeiten

Montag
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Mittwoch
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Info- und Rechtsantragsstellen zusätzlich 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die unter https://www.berlin.de/gerichte/landgericht/ veröffentlichten Informationen zu den aktuellen Einschränkungen des Gerichtsbetriebs!

Hinweis für Terminkunden

Bei Terminen bitte die Zeitverzögerung durch Sicherheitskontrollen beachten.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)

Mediation durch Güterichterinnen oder Güterichter in Zivilprozessverfahren

Die Mediation ist ein Verfahren, in dem die Streitparteien mit Unterstützung von speziell geschulten Güterichterinnen und Güterichtern ihren Konflikt selbständig lösen.

Die Güterichterinnen und Güterichter vermitteln im Konflikt, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihnen steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu. Sie beschränken sich darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.

Welche Vorteile hat eine Mediation gegenüber einem streitigen gerichtlichen Verfahren?
Die Mediation kann für die Streitparteien in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein

  • Im Mittelpunkt stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben.
  • Es steht mehr Zeit zur Verfügung für eine Konfliktlösung als in der Gerichtsverhandlung.
  • Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden.
  • Sie bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.
  • Eventuell können auch weitere Konflikte, die Sie und die andere Partei belasten, gelöst und beigelegt werden.
  • Der Termin ist nicht öffentlich und vertraulich.
  • Bei Bedarf können weitere Beteiligte, die für die Lösungsfindung wichtig sind, in das Gespräch einbezogen werden.

Voraussetzungen

  • Es muss bereits ein Verfahren vor einem Berliner Zivilgericht (Amtsgericht, Landgericht, Kammergericht) laufen.
  • Die Parteien müssen mit der Mediation einverstanden sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

keine