Mediation durch Güterichterinnen oder Güterichter in Zivilprozessverfahren am Standort Kammergericht

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Mediation durch Güterichterinnen oder Güterichter in Zivilprozessverfahren
- Was ist Mediation durch eine Güterichterin oder einen Güterichter?
Die Güterichterinnen und Güterichter vermitteln im Konflikt, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihnen steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu. Sie beschränken sich darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.
- Welche Vorteile hat eine Mediation gegenüber einem streitigen gerichtlichen Verfahren?
• Im Mittelpunkt stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben.
• Es steht mehr Zeit zur Verfügung für eine Konfliktlösung als in der Gerichtsverhandlung.
• Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden.
• Sie bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.
• Eventuell können auch weitere Konflikte, die Sie und die andere Partei belasten, gelöst und beigelegt werden.
• Der Termin ist nicht öffentlich und vertraulich.
• Bei Bedarf können weitere Beteiligte, die für die Lösungsfindung wichtig sind, in das Gespräch einbezogen werden.
Voraussetzungen
- Es muss bereits ein Verfahren vor einem Berliner Zivilgericht (Amtsgericht, Landgericht, Kammergericht) laufen.
- Die Parteien müssen mit der Mediation einverstanden sein.
Erforderliche Unterlagen
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Kontakt
Kammergericht
Erläuterung der Symbole
Zugang über die Elßholzstraße, Eingang 3.
Der Aufzug C bringt Sie in alle Stockwerke.
Nahverkehr
U-Bahn U Kleistpark: U7
Bus U Kleistpark: 106, 187, 204, M48, M85
Bus Goebenstr.: 106, 187, 204, M48