Zwangsvollstreckung - Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung am Standort Amtsgericht Mitte - Rechtsantragsstelle und Kirchenaustritte

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Kontakt

  • Amtsgericht Mitte
  • Amtsgericht Mitte - Rechtsantragsstelle und Kirchenaustritte
  • Littenstraße 12-17 10179 Berlin
  • Tel.: (0)30 9023-0
  • Fax: (0)30 9023-2223
  • Homepage
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer über Fahrstuhl neben dem Haupteingang Littenstraße 14

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00 - 13:00 Uhr, zusätzlich zwischen 15:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag

      09:00 - 13:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Kirchenaustritt beim Amtsgericht Mitte nur erklären können, wenn Sie im Gerichtsbezirk gemeldet sind. Prüfen Sie daher unbedingt eigenständig die örtliche Zuständigkeit unter folgenden Link: https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche. Der Gerichtsbezirk ist nicht immer übereinstimmend mit den Bezirksgrenzen der Bürgerämter.

Sollten Sie einen Termin gebucht haben und nicht im Gerichtsbezirk gemeldet sein, kann Ihre Kirchenaustrittserklärung nicht aufgenommen werden!
Können Sie keinen Termin buchen, dann sind aktuell alle verfügbaren Termine ausgebucht. Probieren Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.

Bitte verzichten Sie auf schriftliche Anfragen zur Terminvereinbarung, da lediglich die online ausgewiesenen Termine angeboten werden können.

Alternativ können Sie Ihren Austritt auch selbst schriftlich formulieren und Ihre Unterschrift von einer Notarin oder einem Notar Ihrer Wahl beglaubigen lassen. Diese Urkunde müssen Sie beim Amtsgericht einreichen.

Die Gerichtszahlstelle bleibt bis auf weiteres geschlossen. Sie erhalten eine Gerichtskostenrechnung übersandt. Wir bitten um Verständnis.

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • 100, 200, M48, TXL (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
  • S-Bahn

    • S3, S5, S7, S75, S9 (Ausstieg: S-Bhf. Alexanderplatz)
  • Tram

    • M4, M5, M6 (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
  • U-Bahn

    • Linien 5 und 8 (Ausstieg: U-Bhf. Alexanderplatz) U-Bahn Linie 2 (Ausstieg: U-Bhf. Klosterstraße)

Dienstleistungsbeschreibung

Zwangsvollstreckung - Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung

Sind Sie mit der Art und Weise, wie eine Zwangsvollstreckung durchgeführt wird, nicht einverstanden, können Sie mit der Vollstreckungserinnerung überprüfen lassen, ob die Gerichtsvollzieherin, der Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht bei der Durchführung der Vollstreckung die Vorschriften beachtet hat.

Voraussetzungen

  • Eine Vollstreckungsmaßnahme findet statt
    Sie sind von einer Maßnahme der Gerichtsvollzieherin, des Gerichtsvollziehers oder des Vollstreckungsgerichts (z. B. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Ladung zur Vermögensauskunft) betroffen. Die Maßnahme ist noch nicht beendet.
  • Es bestehen Einwendungen gegen die Art und Weise, wie eine Zwangsvollstreckung durchgeführt wird
    Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie der Meinung sind, dass:
    • die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher sich weigert, einen Auftrag der Gläubigerin oder des Gläubigers auszuführen, oder einen Gegenstand pfändet, der nach Ihrer Auffassung unpfändbar ist
    • das Vollstreckungsgericht beim Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gesetzliche Voraussetzungen nicht beachtet hat (z. B. fehlende örtliche Zuständigkeit)

Erforderliche Unterlagen

  • Rechtsbehelf in Schriftform
    Sie müssen die Vollstreckungserinnerung schriftlich einreichen und begründen.
  • Nachweise zur Vollstreckungsmaßnahme
    Solche Nachweise können zum Beispiel sein:
    • Schreiben/Ladung/Protokoll der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers
    • Ausfertigung/Kopie der angegriffenen Maßnahme des Vollstreckungsgerichts

Gebühren

Das Verfahren ist gebührenfrei.
Für Zustellung und Kopien können Kosten entstehen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Vollstreckungsgericht, in dessen Bezirk die Vollstreckungsmaßnahme erfolgt ist.

und für die Ortsteile Tiergarten und Prenzlauer Berg