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Lebensmittelsicherheit - Prüfung
Bei Gastätten- und Imbißbesuchen können gelegenheitlich Hygienemängel festgestellt werden. Diese können Sie bei dem für Sie zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt anzeigen.
Voraussetzungen
-
Keine Vorrausetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Angaben
Name und Anschrift der Gaststätte
genaue Tatzeit (Datum / Uhrzeit)
Art des Hygienemangels (genaue Beschreibung)
weitere Zeugen mit Name und Anschrift
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt der einzelnen Bezirke