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Straßensondernutzung - Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt
велика карта Контакт
- Bezirksamt Spandau
- Straßen- und Grünflächenamt
- Otternbuchtstraße 35 , 13599 Berlin
-
Поштова адреса13578 Berlin
- Тел.: (030) 90279-2721
- Факс: (030) 90279-2016
- E-Mail: sga@ba-spandau.berlin.de
- Інтернет сторінка
години роботи
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9:00 bis 12:00 Uhr
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Вівторок
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9:00 bis 12:00 Uhr
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п'ятниця
-
9:00 bis 12:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
und nach telefonischer Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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U Paulsternstr.
- 139
- N7
- N39
- 339
-
U Paulsternstr.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Sie finden uns im Dienstgebäude "Webtower" in der 6. Etage.варіанти оплати
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen beantragen
Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung. Der Verkauf aus Fahrzeugen (sog. fliegender Handel) ohne festen Standort auf öffentlichem Straßenland auch in mehreren Bezirken stellt eine Sondernutzung dar.
- Die einzelnen Bezirke legen individuelle Auflagenkataloge und Negativstraßenbereiche fest, die den Handel einschränken.
- Nicht alle Warenarten werden für den fliegenden Handel als geeignet angesehen, ebenso nicht alle Arten von Verkaufsfahrzeugen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Режим онлайн
Передумови
Необхідні документи
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular und stellen den Antrag schriftlich per Post. -
Ort, Zeitraum und Details der Nutzung
- Nutzungszeitraum
- Standort (Bezirk)
- Reisegewerbekarte (in Kopie)
- Gewerbeanmeldung (in Kopie)
- ggf. Auszug aus dem Handelsregister (in Kopie)
збори
Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
bis zu 7 Tage Gültigkeit
- 45,00 Euro: in 1 Verwaltungsbezirk
- 55,00 Euro: in bis zu 6 Verwaltungsbezirken
- 70,00 Euro: in allen Verwaltungsbezirken
- 100,00 Euro: in 1 Verwaltungsbezirk
- 130,00 Euro: in bis zu 6 Verwaltungsbezirken
- 180,00 Euro: in allen Verwaltungsbezirken
- 50,00 Euro: je angefangener Monat und Fahrzeug
Правові основи
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei einem Bezirk in Anspruch genommen werden, das leitend ggf. auch die weiteren beantragten Bezirke beteiligt.