Straßensondernutzung - Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt

 велика карта

Контакт

  • Bezirksamt Treptow-Köpenick
  • Straßen- und Grünflächenamt
  • Neue Krugallee 4 ,  12435 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Fachbereich Verwaltung
  • Тел.: (030) 90297-5823
  • Факс: (030) 90297-664268
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Пояснення символів

Zugang für Rollstuhlfahrer hinter dem Haus

години роботи

  • понеділок

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Вівторок

      nach telefonischer Vereinbarung
  • середа

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Четвер

      nach telefonischer Vereinbarung
  • п'ятниця

      nach telefonischer Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

варіанти оплати

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Straßensondernutzung - Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen beantragen

Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung. Der Verkauf aus Fahrzeugen (sog. fliegender Handel) ohne festen Standort auf öffentlichem Straßenland auch in mehreren Bezirken stellt eine Sondernutzung dar.

  • Die einzelnen Bezirke legen individuelle Auflagenkataloge und Negativstraßenbereiche fest, die den Handel einschränken.
  • Nicht alle Warenarten werden für den fliegenden Handel als geeignet angesehen, ebenso nicht alle Arten von Verkaufsfahrzeugen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Режим онлайн

Передумови

Необхідні документи

збори

Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
bis zu 7 Tage Gültigkeit

  • 45,00 Euro: in 1 Verwaltungsbezirk
  • 55,00 Euro: in bis zu 6 Verwaltungsbezirken
  • 70,00 Euro: in allen Verwaltungsbezirken

bis zu 1 Jahr Gültigkeit
  • 100,00 Euro: in 1 Verwaltungsbezirk
  • 130,00 Euro: in bis zu 6 Verwaltungsbezirken
  • 180,00 Euro: in allen Verwaltungsbezirken

Kosten der Sondernutzungserlaubnis (Sondernutzungsgebühr)
  • 50,00 Euro: je angefangener Monat und Fahrzeug

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei einem Bezirk in Anspruch genommen werden, das leitend ggf. auch die weiteren beantragten Bezirke beteiligt.