Grundbuch - Grundpfandrechte-Veränderungen am Standort Amtsgericht Neukölln

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Info- und Rechtsantragstelle.
Eine Einsichtnahme in das Grundbuch erfolgt nicht in der Infostelle des Gerichts, sondern ausschließlich während der oben genannten Öffnungszeiten in der zuständigen Geschäftsstelle (Grundbucheinsichtenstelle).
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Grundbuch - Grundpfandrechte-Veränderungen
Die im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek) können nachträglich verändert werden. Veränderungen sind zum Beispiel: Abtretung an eine andere Gläubigerin oder einen anderen Gläubiger, Änderung des Ranges, Verpfändung, Pfändung und nachträgliche Brieferteilung.
Voraussetzungen
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Antrag
Das Grundbuchverfahren ist ein Antragsverfahren.
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Voreintragung
Das zu verändernde Recht muss bereits im Grundbuch eingetragen sein.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag
Die Person, deren Recht von der Änderung begünstigt wird (Begünstigte), stellt den Antrag. Antragsberechtigt ist aber auch die Person, die durch die Eintragung rechtlich benachteiligt wird (Betroffene).
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Bewilligungserklärung der Betroffenen oder Nachweis der Unrichtigkeit
Einzureichen ist eine Erklärung, aus der hervor geht, welche Änderungen eingetragen werden sollen (Bewilligung). Die Unterschrift der Betroffenen muss notariell beglaubigt werden.
Sofern die Veränderung außerhalb des Grundbuchs eingetreten ist, wird das Grundbuch unrichtig. In diesen Fällen, z.B. bei Änderung der Firma oder Pfändung des Rechts, muss die Unrichtigkeit durch eine Urkunde nachgewiesen werden. -
Eigentümerzustimmung
Bei Veränderungen des Ranges eingetragener Grundpfandrechte müssen die Eigentümer, ebenfalls in notarieller Form, zustimmen.
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Briefvorlage
Wurde das Grundpfandrecht als Briefrecht eingetragen, ist der Grundschuld- oder Hypothekenbrief vorzulegen.
Gebühren
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln:
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf
Kontakt
Amtsgericht Neukölln
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer über das Hauptportal. Bitte benutzen Sie die Gegensprechanlage.
Nahverkehr
U-Bahn Rathaus Neukölln: U 7
Bus Erkstraße: M 41
Bus U Rathaus Neukölln: 104, 167, N7, N 94