Grundbuch - Grundpfandrechte-Veränderungen am Standort Amtsgericht Köpenick

Öffnungszeiten
15:00 - 18:00 Uhr Rechtsantragstelle (Grundbucheinsichten nur nach telefonischer Vereinbarung)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Eingeschränkter Dienstbetrieb des Nachlassgerichts im Amtsgericht Köpenick
Bis auf Weiteres ist das Nachlassgericht mitwochs für Publikumsverkehr geschlossen!
Grundsätzlich wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Für die gesamte Dauer des Aufenthalts im Amtsgerichtsgebäude ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz verpflichtend zu tragen!
Zur Verringerung des Infektionsrisikos werden alle Besucherinnen und Besucher des Amtsgerichts Köpenick dringend aufgefordert, die nachstehenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.
- Halten Sie sich nur solange wie unbedingt nötig im Dienstgebäude auf.
- Beachten Sie den Mindestabstand von 1,5 – 2 Meter.
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist unerlässlich.
Wir bitten um Verständnis!
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Grundbuch - Grundpfandrechte-Veränderungen
Die im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek) können nachträglich verändert werden. Veränderungen sind zum Beispiel: Abtretung an eine andere Gläubigerin oder einen anderen Gläubiger, Änderung des Ranges, Verpfändung, Pfändung und nachträgliche Brieferteilung.
Voraussetzungen
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Antrag
Das Grundbuchverfahren ist ein Antragsverfahren.
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Voreintragung
Das zu verändernde Recht muss bereits im Grundbuch eingetragen sein.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag
Die Person, deren Recht von der Änderung begünstigt wird (Begünstigte), stellt den Antrag. Antragsberechtigt ist aber auch die Person, die durch die Eintragung rechtlich benachteiligt wird (Betroffene).
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Bewilligungserklärung der Betroffenen oder Nachweis der Unrichtigkeit
Einzureichen ist eine Erklärung, aus der hervor geht, welche Änderungen eingetragen werden sollen (Bewilligung). Die Unterschrift der Betroffenen muss notariell beglaubigt werden.
Sofern die Veränderung außerhalb des Grundbuchs eingetreten ist, wird das Grundbuch unrichtig. In diesen Fällen, z.B. bei Änderung der Firma oder Pfändung des Rechts, muss die Unrichtigkeit durch eine Urkunde nachgewiesen werden. -
Eigentümerzustimmung
Bei Veränderungen des Ranges eingetragener Grundpfandrechte müssen die Eigentümer, ebenfalls in notarieller Form, zustimmen.
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Briefvorlage
Wurde das Grundpfandrecht als Briefrecht eingetragen, ist der Grundschuld- oder Hypothekenbrief vorzulegen.
Gebühren
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln:
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf
Kontakt
Amtsgericht Köpenick
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer über den Seiteneingang Puchanstraße.
Zwei Behindertenparkplätze sind im öffentlichen Straßenland Seelenbinderstraße und Puchanstraße ausgewiesen.
Nahverkehr
S-Bahn Köpenick: S3
Bus Bahnhofstr./Seelenbinderstr.: X69, 69, 164, 269
Tram Bahnhofstr./Seelenbinderstr.: 60, 61, 62, 63, 68