Betreuer - Bestellung am Standort Amtsgericht Wedding

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Folgende Anträge werden – mit Ausnahme sehr dringender und unabweisbarer Eilfälle – nur nach vorheriger Terminvereinbarung hier vor Ort aufgenommen:
Erbausschlagungserklärungen
Kirchenaustrittserklärungen
Anträge auf Erteilung eines Beratungshilfescheines
aktueller Hinweis zu Kirchenaustritten - Warnung vor Betrugsmasche im Internet - bitte beachten:
Die Polizei warnt vor angeblicher Kirchenaustrittsmöglichkeit im Internet. Bitte beachten Sie, dass Sie den Kirchenaustritt ausschließlich im Amtsgericht bzw. notariell beglaubigt gegenüber dem Amtsgericht erklären können. Eine online-Erklärung ist nicht möglich. Bitte überweisen Sie kein Geld an etwaige online-Anbieter.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
aktuelle Hinweise:
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Die wöchentliche Spätsprechstunde in der Rechtsantragstelle am Donnerstag (15.00 Uhr – 18.00 Uhr) findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Nutzen Sie bitte für eine Terminvereinbarung das Kontaktformular im Internet:
https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-wedding/kontakt/artikel.361817.php
Aktuelle Hinweise aus Anlass der auch weiterhin bestehenden Infektionsgefahr durch das Coronavirus.
Beim Betreten und beim Aufenthalt im Dienstgebäude wird um Beachtung folgender Regeln gebeten:
1) Bitte halten Sie grundsätzlich den Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 m ein.
2) Bitte tragen Sie im gesamten Dienstgebäude eine Mund-Nase-Bedeckung.
Für die Bearbeitung von Erbausschlagungserklärungen wird ausdrücklich um Vorlage eines Sterbenachweises (z. B.: Sterbeurkunde, Anschreiben einer anderen Behörde, Leichenschauschein, behördliche Bestattungsgenehmigung oder Bestätigung des Bestatters) gebeten. Zwingende Voraussetzung ist dies aber nicht.“
Hinweis:
Im Gerichtsgebäude werden Einlasskontrollen durchgeführt. Dies kann ggf. zu Wartezeiten führen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Terminsteilnehmer/innen werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Betreuer - Bestellung
- Was ist eine rechtliche Betreuung?
- Hinweis:
- Wer kann Betreuer oder Betreuerin (betreuende Person) werden?
1. eine Person, die der betroffenen Person nahesteht (aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis),
2. eine sonst ehrenamtlich tätige Person,
3. eine Berufsbetreuerin oder ein Berufsbetreuer,
4. eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter eines Betreuungsvereins
5. die Betreuungsbehörde.
Bei der Auswahl der Betreuungsperson sollen die Wünsche der betroffenen Person – so weit sie deren Wohl nicht zuwiderlaufen – berücksichtigt werden.
- Welche Folgen hat die Betreuung für die betroffene Person?
Voraussetzungen
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Volljährigkeit
Eine rechtliche Betreuung kann nur für Volljährige angeordnet werden.
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Krankheit, Behinderung und Hilfsbedürftigkeit
Eine psychische Krankheit oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung muss die betroffene Person daran hindern,
- ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise allein zu regeln
- einer dritten Person eine Vollmacht zu erteilen
- die Tätigkeit der bevollmächtigten Person zu kontrollieren.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag, Anregung
Die betroffene Person kann die Betreuung selbst beantragen.
Eine Betreuung kann ebenfalls von einer anderen Person (z.B. Angehörige, Nachbarn, Behörden) oder von Amts wegen angeregt werden. Den Antrag oder die Anregung können Sie schriftlich einreichen oder persönlich in der Rechtsantragsstelle des Betreuungsgerichtes aufnehmen lassen. Sie können auch das bereit gestellte Musterformular verwenden. -
Ärztliches Attest oder ärztliches Gutachten
Falls ein ärztliches Attest (z.B. vom Hausarzt) oder ein ärztliches Gutachten vorhanden ist, sollten Sie dieses einreichen.
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Aufgabenkreise
Sie können die Angelegenheiten nennen, die zu regeln sind, zum Beispiel:
- Gesundheit
- Wohnungsangelegenheiten
- Vertretung vor Behörden
- Aufenthaltsbestimmung
- Heimangelegenheiten
- Öffnen von Post
- Vermögensangelegenheiten
- Erbschaftsangelegenheiten.
Gebühren
Gehört die Vermögenssorge nicht zum Aufgabenkreis der Betreuung, wird eine Jahresgebühr in Höhe von 300,00 Euro erhoben – es sei denn, das Vermögen der betroffenen Person wird dem Betreuungsgericht nachgewiesen. Die Berechnung kann dann wie oben beschrieben erfolgen.
Bitte weisen Sie daher im Interesse der betroffenen Person dem Betreuungsgericht die Höhe des Vermögens nach.
Neben der Jahresgebühr können weitere Kosten anfallen (z.B. für ärztliche Gutachten, Vergütung oder Aufwendungsersatz für die betreuende Person).
Rechtsgrundlagen
- §§ 1896 bis 1908i des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
- §§ 271 bis 273 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG), Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2), Kostenverzeichnis (KV) Nr. 11101 und 11102 sowie in der Vorbemerkung 1 Absatz 2
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Orts- und Gerichtsverzeichnis
Kontakt
Amtsgericht Wedding
Nahverkehr
U-Bahn U8 Pankstraße U9 Nauener Platz
Bus M27 Brunnenplatz