Wohnraumförderung durch die IBB - Einkommensbescheinigung beantragen am Standort Bürgeramt Reinickendorf-Ost
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Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Bürgeramt Reinickendorf-Ost
- Teichstr. 65 , 13407 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90294-2924
- E-Mail: buergeraemter@reinickendorf.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08.00-15.30 Uhr nur mit Termin
-
Dienstag
-
10.00-18.00 Uhr nur mit Termin
-
Mittwoch
-
07.30-14.00 Uhr nur mit Termin
-
Donnerstag
-
10.00-18.00 Uhr nur mit Termin
-
Freitag
-
08.00-13.00 Uhr nur mit Termin
Hinweis für Terminkunden
Bitte pro Person einen Termin beantragen
Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.
Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
__________________________________________________________________________________________
Allgemeine Hinweise:
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitte wir Sie einen Termin zu buchen.
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Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.
Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. Im Bürgeramt erfolgt eine schnelle Bedienung ohne längere Wartezeit.
- Abgabe von Fundsachen
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.
Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
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Allgemeine Hinweise:
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitte wir Sie einen Termin zu buchen.
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Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.
Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. Im Bürgeramt erfolgt eine schnelle Bedienung ohne längere Wartezeit.
- Abgabe von Fundsachen
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- S25
-
S Wilhelmsruh
- S1
- S85
-
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
-
U-Bahn
-
Bus
-
Lübener Weg
- 122
-
Weiße Stadt
- 120
- N20
-
Brusebergstr.
- 122
-
U Paracelsus-Bad
- 122
- 322
- N8
- 120
- 320
- N20
-
U Paracelsus-Bad/Aroser Allee
- 320
- 322
- 120
- N8
- N20
-
Lübener Weg
Sonstige Hinweise zum Standort
Am Standort kann mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, VPay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Barzahlung ist in Notfällen auch möglich.Behindengerechter Zugang an der linken Stirnseite des Hauses 1.
Unsere Wartebereiche befinden sich im Haupteingangsbereich und am behindertengerechten Zugang.
Im Wartebereich vor Raum 10 befindet sich der Ausweisautomat.
Hier können Sie ein biometrisches Passfoto, Ihre Unterschrift und ggf. Ihre Fingerdrücke elektronisch hinterlegen, um diese dann von den Mitarbeitenden bei der Bearbeitung Ihrer Pass- und Ausweisanträge oder für die Beantragung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels abrufen zu lassen. Sie erhalten kein gedrucktes Foto. Die Gebühr für die Nutzung des Automaten (5 Euro) entrichten Sie gemeinsam mit der Verwaltungsgebühr im Rahmen der Bedienung.
Terminkunden werden über die Aufrufanlage aufgerufen.
- Termine können über das Bürgertelefon 115 oder online gebucht werden.
- Folgende Dienstleistungen sind ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg zu erledigen:
Beantragung von Meldebescheinigungen
Beantragung von Melderegisterauskünften
Sperren von Melderegisterauskünften
Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Annahme von Wohngeldanträgen.
- Hinweis: In den Bürgeramtsfilialen werden keine Anträge für den Fachbereich Wohnen (Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein) mehr angenommen. Diese sind bitte per Post an das Wohnungsamt zu senden:
Neheimer Str. 63
13507 Berlin
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Wohnraumförderung durch die IBB - Einkommensbescheinigung beantragen
Sofern Mieter in einer Wohnung leben, für die der Vermieter eine Wohnraumförderung durch die Investitionsbank Berlin (IBB) erhalten hat, werden die Mieter in regelmäßigen Abständen vom Vermieter aufgefordert, eine Einkommensbescheinigung einzureichen. Aufgrund der Einkommensüberprüfung (liegt die Mieterin oder der Mieter weiterhin in den vereinbarten Einkommensgrenzen) entscheidet die IBB über die Höhe und Dauer der weiteren Förderung für den Vermieter.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz. Das können Sie online erledigen oder Sie schicken das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit den notwendigen Unterlagen an das bezirkliche Bürger- oder Wohnungsamt, in dem Sie gemeldet sind.
2. Die genaue Einkommensermittlung nimmt Ihr Wohnungssamt nach Antragstellung vor. Aus dem dazugehörigen Bescheid können Sie entnehmen, ob Sie die in Berlin geltenden Einkommensgrenzen einhalten (siehe "Weiterführende Informationen").
3. Die erteilte Einkommensbescheinigung übergeben Sie dann Ihrem Vermieter, der diese wiederum an die IBB weiterleitet. Sie können die Einkommensbescheinigung auch als Nachweis über Ihr Einkommen für wiedervermietbare sozial geförderte Wohnungen verwenden.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz. Das können Sie online erledigen oder Sie schicken das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit den notwendigen Unterlagen an das bezirkliche Bürger- oder Wohnungsamt, in dem Sie gemeldet sind.
2. Die genaue Einkommensermittlung nimmt Ihr Wohnungssamt nach Antragstellung vor. Aus dem dazugehörigen Bescheid können Sie entnehmen, ob Sie die in Berlin geltenden Einkommensgrenzen einhalten (siehe "Weiterführende Informationen").
3. Die erteilte Einkommensbescheinigung übergeben Sie dann Ihrem Vermieter, der diese wiederum an die IBB weiterleitet. Sie können die Einkommensbescheinigung auch als Nachweis über Ihr Einkommen für wiedervermietbare sozial geförderte Wohnungen verwenden.
- 63 % der jährlich zur Wiedervermietung kommenden Wohnungen im Bestand der landeseignen Wohnungbauunternehmen werden an WBS-berechtigte Haushalte zu einer im Sinne des Leistbarkeitsversprechens angemessenen Miete vermietet.
- Diese Anzahl von Wohnungen wird jeweils hälftig an Haushalte mit einem Einkommen bis einschließlich 140 % und an Haushalte mit einem Einkommen von mehr als 140 % und bis 220 % der Einkommensgrenzen nach § 9 Absatz 2 WoFG vergeben.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Sie wurden von Ihrem Vermieter aufgefordert, eine Einkommensbescheinigung einzureichen
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz
Online möglich Sie stellen den (Papier-) Antrag schriftlich per Post.
- Für die Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
- Für die schriftliche Antragstellung: Bitte füllen Sie den Antrag und die Anlagen aus. Der Antrag muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. Schicken Sie den Antrag und die Anlagen an das bezirkliche Bürger- oder Wohnungsamt, in dem Sie gemeldet sind.
- Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
-
Einkommenserklärung
Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. -
Einkommensbescheinigung
Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben. -
Ausweisdokumente (in Kopie)
von allen Personen, die im Antrag genannt sind
zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis -
Meldenachweise (in Kopie)
von allen im Antrag genannten Personen.
Für die Meldebescheinigungen entstehen Kosten. - Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde (in Kopie)
-
Partnerschaftserklärung (in Kopie)
Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein. -
Nachweis über einen anderen Familienstand (in Kopie)
Wenn Sie nicht ledig sind: zum Beispiel Scheidungsurteil oderSterbeurkunde - Wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden: Geburtsurkunde Ihrer Kinder (in Kopie)
- Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht (in Kopie)
-
Wenn Sie schwanger sind: Mutterpass (in Kopie)
Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche, vollständig -
Vaterschaftsanerkennung (in Kopie)
zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss - Wenn Sie schwerbehindert sind: Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises (in Kopie)
-
Wenn Sie studieren: Semesterbescheinigung (in Kopie)
Bei ausländischen Studierenden: zusätzlich auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums -
Falls Sie Ausländer sind: Nachweis über das Aufenthalts-Recht (in Kopie)
Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis. -
weitere Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Unterlagen nicht um eine abschließende Aufzählung handeln kann, weil für jede Antragstellerin oder Antragsteller möglicherweise besondere private Angaben und Nachweise benötigt werden.
Hierzu erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages ein Schreiben der Behörde, welche Unterlagen für die Bearbeitung fehlen.
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz
- Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
- Einkommenserklärung
- Einkommensbescheinigung
- Partnerschaftserklärung
- Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
- Erklärung über das Getrenntleben
- Hinweise zur Einkommenserklärung
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.
Die Beantragung erfolgt in der Regel schriftlich. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.