Wohnraumförderung durch die IBB - Einkommensbescheinigung beantragen am Standort Bürgeramt Pankow

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Für den Zeitraum ab dem 13. Februar 2023 vergibt der Bürgeramtsstandort in Pankow (Rathaus Pankow Breite Str. 24A-26, 13187 Berlin) vorübergehend keine Termine. Grund für die Einschränkungen ist die anstehende Abstimmung, bei deren Vorbereitung die Beschäftigten des Bürgeramtes unterstützend tätig sein werden.
Dokumentenausgaben weiter geöffnet – Abholung gesichert
Der Normalbetrieb wird voraussichtlich bis Mitte April wieder aufgenommen werden, das genaue Datum wird zeitnah nach dem Abstimmungstag bekannt gegeben. Die Dokumentenausgabe bleibt durchgehend geöffnet, so dass eine Abholung von fertiggestellten Dokumenten (Pässe, Ausweise, Führerscheine) weiter möglich ist. In den Bürgerämtern Buch, Prenzlauer Berg und Weißensee läuft der Betrieb durchgängig ohne Einschränkungen weiter.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.
Wohnraumförderung durch die IBB - Einkommensbescheinigung beantragen
Sofern Mieter in einer Wohnung leben, für die der Vermieter eine Wohnraumförderung durch die Investitionsbank Berlin (IBB) erhalten hat, werden die Mieter in regelmäßigen Abständen vom Vermieter aufgefordert, eine Einkommensbescheinigung einzureichen. Das zuständige Wohnungsamt stellt der Mieterin oder dem Mieter die Einkommensbescheinigung auf Antrag aus. Der Vermieter übergibt diese Einkommensbescheinigung der IBB. Aufgrund der Einkommensüberprüfung (liegt die Mieterin oder der Mieter weiterhin in den vereinbarten Einkommensgrenzen) entscheidet die IBB über die Höhe und Dauer der weiteren Förderung für den Vermieter.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz
(unter "Formulare")
Bitte füllen Sie den Antrag aus. Er muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. -
Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
(unter "Formulare")
-
Einkommenserklärung
(unter "Formulare")
Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. -
Einkommensbescheinigung
(unter "Formulare")
Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben. -
Partnerschaftserklärung
(unter "Formulare")
Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein. -
Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
(unter "Formulare")
-
Meldenachweise
von allen im Antrag genannten Personen.
Für die Meldebescheinigungen entstehen Kosten. -
Ausweisdokumente
von allen Personen, die im Antrag genannt sind
zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis -
Geburtsurkunde Ihrer Kinder
wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden
-
Heiratsurkunde
wenn Sie verheiratet sind
-
Nachweis über einen anderen Familienstand
Sie sind nicht ledig,
zum Beispiel Scheidungsurteil, Sterbeurkunde -
Vaterschaftsanerkennung
zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss
-
Schwerbehindertenausweis
Sie sind schwerbehindert,
Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises -
Mutterpass
sie sind schwanger,
der Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche, vollständig -
Semesterbescheinigung
bei Studierenden,
bei ausländischen Studierenden auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums -
Lebenspartnerschaftsurkunde
sie haben eine Lebenspartnerschaft geschlossen
-
Falls Sie Ausländer sind der Nachweis über das Aufenthalts-Recht
Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis.
-
weitere Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Unterlagen nicht um eine abschließende Aufzählung handeln kann, weil für jede Antragstellerin oder Antragsteller möglicherweise besondere private Angaben und Nachweise benötigt werden.
Hierzu erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages ein Schreiben der Behörde, welche Unterlagen für die Bearbeitung fehlen.
Formulare
Gebühren
Hinweise zur Zuständigkeit
Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.
Die Beantragung erfolgt schriftlich. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Kontakt
Bezirksamt Pankow
Bürgeramt Pankow
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.6km
S+U Pankow
- S2
- S8
- S85
-
0.8km
S Wollankstr.
- S1
- S25
- S26
-
0.6km
S+U Pankow
- U-Bahn
-
-
0.7km
S+U Pankow
- U2
-
0.7km
S+U Pankow
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- 250
- 255
- 155
-
0.2km
Wilhelm-Kuhr-Str.
- 255
-
0.4km
Berlin, Bürgerpark Pankow
- 250
- 155
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- Tram
-
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- M1
-
0.4km
Berlin, Bürgerpark Pankow
- M1
-
0.5km
Pankow Kirche
- M1
- 50
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow