Wohnraumförderung durch die IBB - Einkommensbescheinigung beantragen am Standort Bürgeramt Pankow

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Das Bürgeramt Pankow wird im Rahmen des pandemiegerechten Regelbetriebes ab dem 06. Juli 2020 weitere Terminkontingente für die Servicenummer 115 und für die Online-Terminvereinbarung zur Verfügung stellen.
Der Informationstresen des Standortes bleibt aus Gründen des Gesundheitsschutzes vorerst weiterhin geschlossen.
- Grundsätzlich gilt für den pandemiegerechten Regelbetrieb weiterhin:
Ihr Anliegen ist ein Notfall?
Definition von Notfallkunden im Bürgeramt:
- Kunden, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen.
Vor dem Reiseantritt ist (berlinweit) kein freier Termin buchbar.
Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar.
- Kunden, die nach Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen.
Für alle Notfallkunden gilt:
Für Notfälle ist das Bürgeramt Pankow unter der Telefonnummer (030) 90295-6400 zu den oben angegebenen Zeiten erreichbar. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Telefonanrufen derzeit mit längeren Wartezeiten oder erneuten Anwahlversuchen gerechnet werden muss. Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich den Bürgerämtern vor Ort.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.
Wohnraumförderung durch die IBB - Einkommensbescheinigung beantragen
Sofern Mieter in einer Wohnung leben, für die der Vermieter eine Wohnraumförderung durch die Investitionsbank Berlin (IBB) erhalten hat, werden die Mieter in regelmäßigen Abständen vom Vermieter aufgefordert, eine Einkommensbescheinigung einzureichen. Das zuständige Wohnungsamt stellt der Mieterin oder dem Mieter die Einkommensbescheinigung auf Antrag aus. Der Vermieter übergibt diese Einkommensbescheinigung der IBB. Aufgrund der Einkommensüberprüfung (liegt die Mieterin oder der Mieter weiterhin in den vereinbarten Einkommensgrenzen) entscheidet die IBB über die Höhe und Dauer der weiteren Förderung für den Vermieter.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz
(unter "Formulare")
Bitte füllen Sie den Antrag aus. Er muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. -
Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
(unter "Formulare")
-
Einkommenserklärung
(unter "Formulare")
Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. -
Einkommensbescheinigung
(unter "Formulare")
Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben. -
Partnerschaftserklärung
(unter "Formulare")
Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein. -
Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
(unter "Formulare")
-
Meldenachweise
von allen im Antrag genannten Personen.
Für die Meldebescheinigungen entstehen Kosten. -
Ausweisdokumente
von allen Personen, die im Antrag genannt sind
zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis -
Geburtsurkunde Ihrer Kinder
wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden
-
Heiratsurkunde
wenn Sie verheiratet sind
-
Nachweis über einen anderen Familienstand
Sie sind nicht ledig,
zum Beispiel Scheidungsurteil, Sterbeurkunde -
Vaterschaftsanerkennung
zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss
-
Schwerbehindertenausweis
Sie sind schwerbehindert,
Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises -
Mutterpass
sie sind schwanger,
der Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche, vollständig -
Semesterbescheinigung
bei Studierenden,
bei ausländischen Studierenden auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums -
Lebenspartnerschaftsurkunde
sie haben eine Lebenspartnerschaft geschlossen
-
Falls Sie Ausländer sind der Nachweis über das Aufenthalts-Recht
Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis.
-
weitere Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Unterlagen nicht um eine abschließende Aufzählung handeln kann, weil für jede Antragstellerin oder Antragsteller möglicherweise besondere private Angaben und Nachweise benötigt werden.
Hierzu erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages ein Schreiben der Behörde, welche Unterlagen für die Bearbeitung fehlen.
Formulare
Gebühren
Hinweise zur Zuständigkeit
Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.
Die Beantragung erfolgt schriftlich. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Kontakt
Bezirksamt Pankow
Bürgeramt Pankow
Nahverkehr
- S-Bahn
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S+U Pankow
- S2
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S Wollankstr.
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S+U Pankow
- U-Bahn
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S+U Pankow
- U2
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0.7km
S+U Pankow
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- 255
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Berlin, Wilhelm-Kuhr-Str.
- 155
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0.4km
Berlin, Bürgerpark Pankow
- 250
- 155
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0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- Tram
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Berlin, Rathaus Pankow
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0.4km
Berlin, Bürgerpark Pankow
- M1
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Berlin, Pankow Kirche
- M1
- 50
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0.1km
Berlin, Rathaus Pankow