Wohnraumförderung durch die IBB - Einkommensbescheinigung beantragen am Standort Bürgeramt Wedding
Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Bürgeramt Wedding
- Osloer Str. 36 , 13359 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030)9018 47656
- E-Mail: buergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Bitte beachten Sie:
Der barrierefreie Zugang zum Bürgeramt und dem WC ist nur innerhalb der Öffnungszeiten des Finanzamtes möglich.
Das Finanzamt hat nur geöffnet:
Dienstag und Mittwoch 8.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag 12.00 - 18.00 Uhr
Der Behindertenparkplatz befindet sich auf der Rückseite des Finanzamtes Wedding, Osloer Str. 37 und ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Pförtner erreichbar (geschlossene Parkplatzschranke).
Öffnungszeiten
-
-
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie!
Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.
Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Erledigung folgender Anliegen vorrangig den Postweg zu nutzen: Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Abmeldung
Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.
Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Erledigung folgender Anliegen vorrangig den Postweg zu nutzen: Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Abmeldung
Hinweis für Terminkunden
Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Wartebereich Platz, eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- 125, 128, 150, 255 bis Osloer Straße
- Tram
-
- M1, 50 bis U Osloer Straße
- U-Bahn
-
- U Osloer Straße U8, U9
Sonstige Hinweise zum Standort
BITTE BEACHTEN SIE:- Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im Terminablauf führt.
- Am Standort Osloer Str. 36 kann nur mit girocard in Verbindung mit der PIN (ehemals EC Karte) bezahlt werden (keine Barzahlung) !
- Am Standort ist ein SPEED CAPTURE – Der neue Ausweis-Automat vorhanden.
Bitte wählen Sie am Ausweis-Automat, für welches Dokument Sie
Daten erfassen möchten.
Die mehrfache Verwendung der einmal erfassten Daten für die
zeitgleiche Beantragung weiterer Dokumente, außer Fahrerlaubnisse, ist im Entgelt
enthalten.
Der Einzug des Entgelts in Höhe von 6,50 Euro erfolgt bei der Beantragung.
Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.
- Kunden, die bei Fahrzeugwechsel, Zuzug oder Kennzeichenwechsel eine Anwohnervignette beantragen, werden noch am Tag Ihrer Vorsprache, verbunden mit einer Wartezeit, bedient.
- Es ist kein Fotokopierer vorhanden.
- Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in den nachfolgend beschriebenen Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Wohnraumförderung durch die IBB - Einkommensbescheinigung beantragen
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz. Das können Sie online erledigen oder Sie schicken das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit den notwendigen Unterlagen an das bezirkliche Bürger- oder Wohnungsamt, in dem Sie gemeldet sind.
2. Die genaue Einkommensermittlung nimmt Ihr Wohnungssamt nach Antragstellung vor. Aus dem dazugehörigen Bescheid können Sie entnehmen, ob Sie die in Berlin geltenden Einkommensgrenzen einhalten (siehe "Weiterführende Informationen").
3. Die erteilte Einkommensbescheinigung übergeben Sie dann Ihrem Vermieter, der diese wiederum an die IBB weiterleitet. Sie können die Einkommensbescheinigung auch als Nachweis über Ihr Einkommen für wiedervermietbare sozial geförderte Wohnungen verwenden.
- 63 % der jährlich zur Wiedervermietung kommenden Wohnungen im Bestand der landeseignen Wohnungbauunternehmen werden an WBS-berechtigte Haushalte zu einer im Sinne des Leistbarkeitsversprechens angemessenen Miete vermietet.
- Diese Anzahl von Wohnungen wird jeweils hälftig an Haushalte mit einem Einkommen bis einschließlich 140 % und an Haushalte mit einem Einkommen von mehr als 140 % und bis 220 % der Einkommensgrenzen nach § 9 Absatz 2 WoFG vergeben.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Sie wurden von Ihrem Vermieter aufgefordert, eine Einkommensbescheinigung einzureichen
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz
Online möglich Sie stellen den (Papier-) Antrag schriftlich per Post.
- Für die Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
- Für die schriftliche Antragstellung: Bitte füllen Sie den Antrag und die Anlagen aus. Der Antrag muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. Schicken Sie den Antrag und die Anlagen an das bezirkliche Bürger- oder Wohnungsamt, in dem Sie gemeldet sind.
- Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
-
Einkommenserklärung
Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. -
Einkommensbescheinigung
Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben. -
Ausweisdokumente (in Kopie)
von allen Personen, die im Antrag genannt sind
zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis -
Meldenachweise (in Kopie)
von allen im Antrag genannten Personen.
Für die Meldebescheinigungen entstehen Kosten. - Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde (in Kopie)
-
Partnerschaftserklärung (in Kopie)
Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein. -
Nachweis über einen anderen Familienstand (in Kopie)
Wenn Sie nicht ledig sind: zum Beispiel Scheidungsurteil oderSterbeurkunde - Wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden: Geburtsurkunde Ihrer Kinder (in Kopie)
- Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht (in Kopie)
-
Wenn Sie schwanger sind: Mutterpass (in Kopie)
Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche, vollständig -
Vaterschaftsanerkennung (in Kopie)
zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss - Wenn Sie schwerbehindert sind: Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises (in Kopie)
-
Wenn Sie studieren: Semesterbescheinigung (in Kopie)
Bei ausländischen Studierenden: zusätzlich auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums -
Falls Sie Ausländer sind: Nachweis über das Aufenthalts-Recht (in Kopie)
Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis. -
weitere Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Unterlagen nicht um eine abschließende Aufzählung handeln kann, weil für jede Antragstellerin oder Antragsteller möglicherweise besondere private Angaben und Nachweise benötigt werden.
Hierzu erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages ein Schreiben der Behörde, welche Unterlagen für die Bearbeitung fehlen.
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz
- Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
- Einkommenserklärung
- Einkommensbescheinigung
- Partnerschaftserklärung
- Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
- Erklärung über das Getrenntleben
- Hinweise zur Einkommenserklärung
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.
Die Beantragung erfolgt in der Regel schriftlich. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.