Wohnraumförderung durch die IBB - Einkommensbescheinigung beantragen am Standort Bürgeramt 2 (Lichtenberg)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus und zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeitenden arbeiten die Bürgerämter derzeit in einem eingeschränkten Dienstbetrieb.
Die Leistungserbringung erfolgt dabei für die Bürgerinnen und Bürger und für unsere Beschäftigten unter Einhaltung der derzeitig geltenden Arbeitsschutz- und Hygienestandards.
Weiterhin gilt die Minimierung von persönlichen Kontakten.
Der eingeschränkte Dienstbetrieb bedeutet, dass derzeit nur eine begrenzte Zahl an Terminen vergeben werden darf, um die Abstandsregelungen auch in den Wartebereichen einzuhalten. Zur Steuerung der Kundenströme können daher derzeit auch keine Termine vor Ort vergeben werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass immer nur eine begrenzte Anzahl von Personen in den Wartebereich (immer zu Ihrem Termin) eingelassen werden kann, um die Abstandsregelungen sicherzustellen. Dies erfolgt durch eine Sicherheitskraft.
Bei einer persönlichen Vorsprache bitten wir um die Einhaltung von Sicherheitsabständen im Wartebereich und Beachtung der Nies- und Hustetiketten.
Bitte beachten Sie, dass in den Dienstgebäuden die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes (OP-Maske oder FFP2-Maske) besteht, bei dem auch die Nase bedeckt sein muss.
Derzeit gelten folgende weitere Regelungen:
1. Die Bearbeitung von Anliegen erfolgt nur mit Termin Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
2. Terminvereinbarungen sind wie folgt möglich.
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Terminangebot auch weiterhin eingeschränkt ist.
3. Notfallkunden und –kundinnen wenden sich bitte telefonisch an folgende Notfall-Hotlinenummern:
• (030) 90296 7803
• (030) 90296 7804.
Die Mitarbeitenden sind montags, mittwochs und freitags von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Als Notfallkunden und -kundinnen gelten diejenigen, die nach einem Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen möchten, oder Kunden, die für eine bevorstehende Reise zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen benötigen. Voraussetzung dabei ist, dass vor dem Reiseantritt (berlinweit) kein freier Termin buchbar ist und zum Termin die entsprechenden Reiseunterlagen vorgelegt werden.
4. Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:
- 1. Meldebescheinigung
- 2. Wegzug ins Ausland
- 3. Abmeldung einer Nebenwohnung
- 4. Führungszeugnis
- 5. Gewerbezentralregisterauszug
- 6. Melderegisterauskünfte
- 7. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
- 8. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
- 9. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung
- 10. Befreiung von der Ausweispflicht.
Bitte beachten Sie, dass einige Dienstleistungen gebührenpflichtig sind.
5. Informationen zum berlinpass
Lichtenbergerinnen und Lichtenberger, die beispielsweise Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung, Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten und deren Leistungszeitraum im März 2021 oder später beginnt (Neu- oder Weiterbewilligung) können einen neuen berlinpass beantragen.
Alle anderen leistungsbeziehenden Personen nutzen weiterhin das Berlin-Ticket S in Verbindung mit ihrem abgelaufenen berlinpass oder dem vor März 2021 ausgestellten Bewilligungsbescheid, solange bis sie in 2021 einen neuen Bescheid erhalten.
Wegen der derzeit einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregelungen in den Bürgerämtern sind berlinpass-Anträge der Lichtenberger Einwohnerinnen und Einwohner ausschließlich schriftlich an das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Amt für Bürgerdienste – Kennwort: berlinpass - ,10360 Berlin, zu senden.
Nähere Informationen finden Sie online unter
Die Bürgerämter sind per E-Mail E-Mail erreichbar.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.
Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.
Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Wohnraumförderung durch die IBB - Einkommensbescheinigung beantragen
Sofern Mieter in einer Wohnung leben, für die der Vermieter eine Wohnraumförderung durch die Investitionsbank Berlin (IBB) erhalten hat, werden die Mieter in regelmäßigen Abständen vom Vermieter aufgefordert, eine Einkommensbescheinigung einzureichen. Das zuständige Wohnungsamt stellt der Mieterin oder dem Mieter die Einkommensbescheinigung auf Antrag aus. Der Vermieter übergibt diese Einkommensbescheinigung der IBB. Aufgrund der Einkommensüberprüfung (liegt die Mieterin oder der Mieter weiterhin in den vereinbarten Einkommensgrenzen) entscheidet die IBB über die Höhe und Dauer der weiteren Förderung für den Vermieter.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz
(unter "Formulare")
Bitte füllen Sie den Antrag aus. Er muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. -
Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
(unter "Formulare")
-
Einkommenserklärung
(unter "Formulare")
Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. -
Einkommensbescheinigung
(unter "Formulare")
Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben. -
Partnerschaftserklärung
(unter "Formulare")
Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein. -
Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
(unter "Formulare")
-
Meldenachweise
von allen im Antrag genannten Personen.
Für die Meldebescheinigungen entstehen Kosten. -
Ausweisdokumente
von allen Personen, die im Antrag genannt sind
zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis -
Geburtsurkunde Ihrer Kinder
wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden
-
Heiratsurkunde
wenn Sie verheiratet sind
-
Nachweis über einen anderen Familienstand
Sie sind nicht ledig,
zum Beispiel Scheidungsurteil, Sterbeurkunde -
Vaterschaftsanerkennung
zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss
-
Schwerbehindertenausweis
Sie sind schwerbehindert,
Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises -
Mutterpass
sie sind schwanger,
der Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche, vollständig -
Semesterbescheinigung
bei Studierenden,
bei ausländischen Studierenden auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums -
Lebenspartnerschaftsurkunde
sie haben eine Lebenspartnerschaft geschlossen
-
Falls Sie Ausländer sind der Nachweis über das Aufenthalts-Recht
Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis.
-
weitere Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Unterlagen nicht um eine abschließende Aufzählung handeln kann, weil für jede Antragstellerin oder Antragsteller möglicherweise besondere private Angaben und Nachweise benötigt werden.
Hierzu erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages ein Schreiben der Behörde, welche Unterlagen für die Bearbeitung fehlen.
Formulare
Gebühren
Hinweise zur Zuständigkeit
Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.
Die Beantragung erfolgt schriftlich. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Bürgeramt 2 (Lichtenberg)
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- S41
- S8
- S85
- S42
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- U-Bahn
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0.4km
S+U Frankfurter Allee
- U5
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0.6km
U Magdalenenstr.
- U5
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- Bus
-
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- N5
-
0.6km
U Magdalenenstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.8km
Berlin, Schottstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.8km
Berlin, Möllendorffstr./Storkower Str.
- 240
- N50
-
0.9km
Berlin, Josef-Orlopp-Str./Vulkanstr.
- 240
- N50
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- Tram
-
-
0.1km
Berlin, Rathaus Lichtenberg
- 16
- M13
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- 16
- M13
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0.4km
Berlin, Loeperplatz
- 16
- M13
- 21
- M10
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0.7km
Berlin, Scheffelstr./Paul-Junius-Str.
- 21
- M10
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0.8km
Berlin, Möllendorffstr./Storkower Str.
- 16
- 21
- M13
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0.1km
Berlin, Rathaus Lichtenberg