Wohnraumförderung durch die IBB - Einkommensbescheinigung beantragen am Standort Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Personalversammlung am 27. November 2024

Im Zusammenhang mit der Personalversammlung vom Bezirksamt Lichtenberg bleiben das Bürgeramt 1 (Neu-Hohenschönhausen), das Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde), und das Ausbildungsbürgeramt (Alt-Hohenschönhausen) am Mittwoch, den 27. November 2024 geschlossen.

Das Bürgeramt 2 (Lichtenberg) ist an diesem Tag von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      10.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Wohnraumförderung durch die IBB - Einkommensbescheinigung beantragen

Sofern Mieter in einer Wohnung leben, für die der Vermieter eine Wohnraumförderung durch die Investitionsbank Berlin (IBB) erhalten hat, werden die Mieter in regelmäßigen Abständen vom Vermieter aufgefordert, eine Einkommensbescheinigung einzureichen. Aufgrund der Einkommensüberprüfung (liegt die Mieterin oder der Mieter weiterhin in den vereinbarten Einkommensgrenzen) entscheidet die IBB über die Höhe und Dauer der weiteren Förderung für den Vermieter.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz. Das können Sie online erledigen oder Sie schicken das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit den notwendigen Unterlagen an das bezirkliche Bürger- oder Wohnungsamt, in dem Sie gemeldet sind.

2. Die genaue Einkommensermittlung nimmt Ihr Wohnungssamt nach Antragstellung vor. Aus dem dazugehörigen Bescheid können Sie entnehmen, ob Sie die in Berlin geltenden Einkommensgrenzen einhalten (siehe "Weiterführende Informationen").

3. Die erteilte Einkommensbescheinigung übergeben Sie dann Ihrem Vermieter, der diese wiederum an die IBB weiterleitet. Sie können die Einkommensbescheinigung auch als Nachweis über Ihr Einkommen für wiedervermietbare sozial geförderte Wohnungen verwenden.
  • 63 % der jährlich zur Wiedervermietung kommenden Wohnungen im Bestand der landeseignen Wohnungbauunternehmen werden an WBS-berechtigte Haushalte zu einer im Sinne des Leistbarkeitsversprechens angemessenen Miete vermietet.
  • Diese Anzahl von Wohnungen wird jeweils hälftig an Haushalte mit einem Einkommen bis einschließlich 140 % und an Haushalte mit einem Einkommen von mehr als 140 % und bis 220 % der Einkommensgrenzen nach § 9 Absatz 2 WoFG vergeben.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie wurden von Ihrem Vermieter aufgefordert, eine Einkommensbescheinigung einzureichen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz
    Online möglich Sie stellen den (Papier-) Antrag schriftlich per Post.

    • Für die Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
    • Für die schriftliche Antragstellung: Bitte füllen Sie den Antrag und die Anlagen aus. Der Antrag muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. Schicken Sie den Antrag und die Anlagen an das bezirkliche Bürger- oder Wohnungsamt, in dem Sie gemeldet sind.
  • Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
  • Einkommenserklärung
    Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden.
  • Einkommensbescheinigung
    Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben.
  • Ausweisdokumente (in Kopie)
    von allen Personen, die im Antrag genannt sind
    zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis
  • Meldenachweise (in Kopie)
    von allen im Antrag genannten Personen.
    Für die Meldebescheinigungen entstehen Kosten.
  • Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde (in Kopie)
  • Partnerschaftserklärung (in Kopie)
    Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein.
  • Nachweis über einen anderen Familienstand (in Kopie)
    Wenn Sie nicht ledig sind: zum Beispiel Scheidungsurteil oderSterbeurkunde
  • Wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden: Geburtsurkunde Ihrer Kinder (in Kopie)
  • Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht (in Kopie)
  • Wenn Sie schwanger sind: Mutterpass (in Kopie)
    Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche, vollständig
  • Vaterschaftsanerkennung (in Kopie)
    zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss
  • Wenn Sie schwerbehindert sind: Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises (in Kopie)
  • Wenn Sie studieren: Semesterbescheinigung (in Kopie)
    Bei ausländischen Studierenden: zusätzlich auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums
  • Falls Sie Ausländer sind: Nachweis über das Aufenthalts-Recht (in Kopie)
    Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis.
  • weitere Unterlagen
    Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Unterlagen nicht um eine abschließende Aufzählung handeln kann, weil für jede Antragstellerin oder Antragsteller möglicherweise besondere private Angaben und Nachweise benötigt werden.
    Hierzu erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages ein Schreiben der Behörde, welche Unterlagen für die Bearbeitung fehlen.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.

Die Beantragung erfolgt in der Regel schriftlich. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

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