Aktuelle Sprache: de
Blaue Karte EU auf einen neuen Pass übertragen am Standort Bürgeramt Sonnenallee
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Bürgeramt Sonnenallee
- Sonnenallee 107 , 12045 Berlin
-
PostanschriftKarl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 4664 - 508899
- E-Mail: buergeramt@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
- telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen. Sie werden über ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen.
Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.
Terminbuchungen sind
- über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
- telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.
Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
Berlin, Erkstr.
- M41
- 166
- M43
-
U Rathaus Neukölln
- 166
- M43
- N7
-
Geygerstr.
- M41
-
Berlin, Erkstr.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Eingang Wildenbruchstr. 1Sonstige Hinweise zum Standort
Am Standort kann nur bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.Telefonische Nachfragen zu Lieferzeiten von Personaldokumenten sind nicht möglich!
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Blaue Karte EU auf einen neuen Pass übertragen
Sie besitzen eine Blaue Karte EU und haben einen neuen Pass bekommen?
Dann ist die Plastikkarte Ihres Aufenthaltstitels Blaue Karte EU nicht mehr gültig. Denn diese Plastikkarte verweist auf Ihren alten Pass.
Ihr Aufenthaltstitel Blaue Karte EU bleibt aber trotzdem gültig.
Bevor Sie einen Termin buchen, lesen Sie sich bitte die folgenden Hinweise durch.
Ihre Blaue Karte EU ist nur noch maximal 6 Monate gültig?
Dann ist eine Übertragung nicht mehr sinnvoll. Kommen Sie bitte erst zur Verlängerung der Blauen Karte EU in das Landesamt für Einwanderung. Dadurch sparen Sie Gebühren und Zeit.
Sie möchten verreisen?
Wenn kurzfristig keine Termine frei sind, können Sie trotzdem ins Ausland verreisen.
Die Wiedereinreise nach Deutschland ist problemlos möglich, wenn Ihr Aufenthaltstitel Blaue Karte EU noch gültig ist und Sie den alten Pass noch besitzen.
Nehmen Sie den alten und den neuen Pass und die Blaue Karte EU auf Ihre Reise mit.
Wir empfehlen aber, sich vor der Auslandsreise nach den Ein- und Ausreisebedingungen des Reiselandes zu erkundigen (z. B. bei der Botschaft des Reiselandes).
Dann ist die Plastikkarte Ihres Aufenthaltstitels Blaue Karte EU nicht mehr gültig. Denn diese Plastikkarte verweist auf Ihren alten Pass.
Ihr Aufenthaltstitel Blaue Karte EU bleibt aber trotzdem gültig.
Bevor Sie einen Termin buchen, lesen Sie sich bitte die folgenden Hinweise durch.
Ihre Blaue Karte EU ist nur noch maximal 6 Monate gültig?
Dann ist eine Übertragung nicht mehr sinnvoll. Kommen Sie bitte erst zur Verlängerung der Blauen Karte EU in das Landesamt für Einwanderung. Dadurch sparen Sie Gebühren und Zeit.
Sie möchten verreisen?
Wenn kurzfristig keine Termine frei sind, können Sie trotzdem ins Ausland verreisen.
Die Wiedereinreise nach Deutschland ist problemlos möglich, wenn Ihr Aufenthaltstitel Blaue Karte EU noch gültig ist und Sie den alten Pass noch besitzen.
Nehmen Sie den alten und den neuen Pass und die Blaue Karte EU auf Ihre Reise mit.
Wir empfehlen aber, sich vor der Auslandsreise nach den Ein- und Ausreisebedingungen des Reiselandes zu erkundigen (z. B. bei der Botschaft des Reiselandes).
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Berlin
-
Persönliche Vorsprache mit Termin
Übertragungen werden bei den Bürgerämtern oder im Landesamt für Einwanderung
grundsätzlich nur mit Termin vorgenommen. -
Übertragung in einem Bürgeramt
Sie können grundsätzlich in jedem Berliner Bürgeramt den Übertrag vornehmen lassen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie besitzen den abgelaufenen Pass mit der gültigen Blauen Karte EU.
- Die Blaue Karte EU wurde durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt oder zuletzt durch ein Berliner Bürgeramt übertragen.
- Ihr alter Pass ist vollständig.
- Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 12 Monate.
- Sie haben Deutschland nicht länger als 12 Monate durchgehend verlassen.
-
Übertragung im Landesamt für Einwanderung
Liegt eine der oben genannten Voraussetzungen für die Übertragung durch das Bürgeramt nicht vor (z.B. alter Pass ist nicht mehr vorhanden, die Blaue Karte EU wurde nicht durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt), ist das Landesamt für Einwanderung für die Übertragung zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- Ihr neuer Pass
-
Ihr alter Pass
Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Anzeige mit. - Ihre Blaue Karte EU, zusammen mit dem Zusatzblatt
-
1 aktuelles biometrisches Passfoto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
Gebühren
- 67,00 Euro
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 4 bis 5 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie haben Ihren alten, vollständigen Pass;
- Ihre Blaue Karte EU wurde in Berlin ausgestellt oder zuletzt durch ein Berliner Bürgeramt übertragen;
- Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 12 Monate;
- Sie waren nicht länger als 12 Monate durchgehend im Ausland.