Blaue Karte EU auf einen neuen Pass übertragen am Standort Bürgeramt Schöneberg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Bis auf Weiteres gelten im Bezirk Notdienstregelungen.
Wir sichern dennoch die Bearbeitung von dringlichen und unaufschiebbaren Anliegen sowie die Abholung von Dokumenten an allen drei Bürgeramtsstandorten zu.
Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, 10820 Berlin
Rathaus Tempelhof, Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin
Bürgeramt Lichtenrade, Briesingstr. 6, 12307 Berlin
Es wird darum gebeten, sich primär an die Wohnortsbürgerämter zu wenden, um lange Anfahrtswege und damit weitere Ansteckungsgefahren zu vermeiden.
Termine
Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.
Zur persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin:
online - https://service.berlin.de/terminvereinbarung/
oder 115
buergeramt@ba-ts.berlin.de.
Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.
vor Ort
Vor Ort bitten wir um die Einhaltung von Sicherheitsabständen und Nies- und Hustetiketten.
Bitte beachten Sie, dass analog der Regelungen im öffentlichen Nahverkehr und Einkaufsläden eine Pflicht besteht, eine Maske oder Nasen-Mundbedeckung zu tragen.
Aktuell werden außerdem immer nur ca. 10 Personen in den Wartebereich ein gelassen. Dies erfolgt durch eine Sicherheitskraft - immer zu Ihrem Termin.
Für die Wartezeit vor dem Bürgeramt achten Sie bitte auf einen Sicherheitsabstand zu den anderen Wartenden.
Wir bitten Sie die Gebühren ausschließlich unbar (mittels EC-Karte) zu entrichten.
Für Ihr Verständnis und Unterstützung vielen Dank. Bleiben Sie gesund.
Ihre Bürgerämter in Tempelhof-Schöneberg
Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:
1. Bewohnerparkausweis
2. Wegzug ins Ausland
3. Abmeldung einer Nebenwohnung
4. Meldebescheinigung
5. Gewerbezentralregisterauszug
6. Führungszeugnis
7. Melderegisterauskünfte
8. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
9. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
10. Befreiung von der Ausweispflicht
11. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.
Für die Anträge unter 1-10 fügen sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Für die Anträge unter 4- 7 außerdem:
• Nachweis der Zahlung der Gebühr (z.B. Kontoauszug)
Die Antragsformulare, Zahlungshinweise, Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse ist unter:
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.
Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:
1. Bewohnerparkausweis
2. Melderegisterauskunft
3. Führungszeugnis
4. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: https://service.berlin.de/ - bei der entsprechenden Dienstleistung.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger müssen grundsätzlich vorab Termine vereinbart werden. Termine können auch direkt vor Ort vereinbart werden.
Durch Terminabsagen am gleichen Tag können wir in begrenzter Anzahl Ihre spontanen Anliegen auch taggenau bedienen.
Hinweis für Terminkunden
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.
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Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.
Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. In unseren Bürgerämtern erhalten Sie am Infobereich für die Dienstleistungen, die keinen Termin erfordern, eine Nummer.
- Erstantrag und Verlängerung von berlinpässen
- Abholen von ausgestellten Personalausweisen und Reisepässen
- Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Annahme von Wohngeldanträgen
- Abgabe von Fundsachen
- Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte Melderegisterauskunft sperren
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.
Wir danken Allen für Ihr Verständnis.
Wir bitten um unbedingte Terminvereinbarung.
Wir bitten die Kundinnen und Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.
Durch Terminabsagen am gleichen Tag können wir in begrenzter Anzahl Ihre spontanen Anliegen auch taggenau bedienen. Bitte fragen Sie am Empfangstresen nach.
Dokumentenabholer und Berlinpasskunden benötigen keinen Termin. Bitte melden Sie sich am Empfangstresen zum Erhalt einer Wartenummer.
Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Blaue Karte EU auf einen neuen Pass übertragen
Sie besitzen eine Blaue Karte EU und haben einen neuen Pass bekommen?
Dann ist die Plastikkarte Ihres Aufenthaltstitels Blaue Karte EU nicht mehr gültig. Denn diese Plastikkarte verweist auf Ihren alten Pass.
Ihr Aufenthaltstitel Blaue Karte EU bleibt aber trotzdem gültig.
Bevor Sie einen Termin buchen, lesen Sie sich bitte die folgenden Hinweise durch.
Ihre Blaue Karte EU ist nur noch maximal 6 Monate gültig?
Dann kommen Sie bitte erst zur Verlängerung der Blauen Karte EU in das Landesamt für Einwanderung. Dadurch sparen Sie Gebühren und Zeit.
Sie möchten verreisen?
Wenn kurzfristig keine Termine frei sind, können Sie trotzdem ins Ausland verreisen.
Die Wiedereinreise nach Deutschland ist problemlos möglich, wenn Ihr Aufenthaltstitel Blaue Karte EU noch gültig ist und Sie den alten Pass noch besitzen.
Nehmen Sie den alten und den neuen Pass und die Blaue Karte EU auf Ihre Reise mit.
Wir empfehlen aber, sich vor der Auslandsreise nach den Ein- und Ausreisebedingungen des Reiselandes zu erkundigen (z. B. bei der Botschaft des Reiselandes).
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Berlin
-
Persönliche Vorsprache mit Termin
Übertragungen werden bei den Bürgerämtern oder im Landesamt für Einwanderung
grundsätzlich nur mit Termin vorgenommen. -
Übertragung in einem Bürgeramt
Sie können grundsätzlich in jedem Berliner Bürgeramt den Übertrag vornehmen lassen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie besitzen den abgelaufenen Pass mit der gültigen Blauen Karte EU.
- Die Blaue Karte EU wurde durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt.
- Ihr alter Pass ist vollständig.
- Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 12 Monate.
- Sie haben Deutschland nicht länger als 12 Monate durchgehend verlassen.
-
Übertragung im Landesamt für Einwanderung
Liegt eine der oben genannten Voraussetzungen für die Übertragung durch das Bürgeramt nicht vor (z.B. alter Pass ist nicht mehr vorhanden, die Blaue Karte EU wurde nicht durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt), ist das Landesamt für Einwanderung für die Übertragung zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- Ihr neuer Pass
-
Ihr alter Pass
Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Anzeige mit.
- Ihre Blaue Karte EU, zusammen mit dem Zusatzblatt
-
1 aktuelles biometrisches Passfoto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
Gebühren
- 67,00 Euro
- Türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 22,80 Euro
- Türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 28,80 Euro
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie haben Ihren alten, vollständigen Pass;
- Ihre Blaue Karte EU wurde in Berlin ausgestellt;
- Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 12 Monate;
- Sie waren nicht länger als 12 Monate durchgehend im Ausland.
Weitere Sprachen
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bürgeramt Schöneberg
Erläuterung der Symbole
Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich. Das Bürgeramt ist im Erdgeschoss, und dort über einen Plattformlift (100 cm x 80 cm, Traglast: 300 kg) erreichbar. Behinderten-WC und Behindertenparkplätze sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.
Nahverkehr
S-Bahn Schöneberg: S1, S41, S42, S46, S47
S-Bahn Anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Min. Fußweg
U-Bahn Rathaus Schöneberg: U4
U-Bahn Bayerischer Platz: U7 mit Fußweg
Bus Rathaus Schöneberg: M46, 104
Bus Martin-Luther-Str. (mit Fußweg): 106