Schwerbehindertenausweis - Beiblatt mit oder ohne Wertmarke beantragen am Standort Versorgungsamt - Kundencenter - Videosprechstunde
große Karte
Kontakt
- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
- Versorgungsamt - Kundencenter - Videosprechstunde
- Sächsische Str. 28 , 10707 Berlin
-
PostanschriftPostfach 310929, 10639 Berlin
- Tel.: (030)115
- Fax: -
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
12:00-14:00 Uhr
-
Donnerstag
-
10:00-12:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
-
U Fehrbelliner Platz
-
Bus
-
U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- 143
- N43
- 115
- N3
-
U Fehrbelliner Platz
Sonstige Hinweise zum Standort
Einen Termin für die Videosprechstunde vereinbaren Sie über das Kontaktformular (siehe Kontaktspalte).Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin mindestens 2 Tage im Voraus.
Die Terminbestätigung mit dem Zugangscode erhalten Sie per E-Mail.
Unterlagen zum Termin können Sie per E-Mail senden an:
videosprechstunde-kc@lageso.berlin.de
Klicken Sie zum Termin auf den Zugangscode in der E-Mail.
Sie benötigen
• PC, Laptop, Tablet oder Smartphone mit Kamera
Auf dem Gerät ist ein Webbrowser (Chrome, Edge, Chromium, Firefox oder Safari) installiert.
Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Homepage
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Schwerbehindertenausweis - Beiblatt mit oder ohne Wertmarke beantragen
Ein Beiblatt wird in Verbindung mit einem gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Es gibt das Beiblatt mit Wertmarke oder ohne Wertmarke. Kinder bis zum 6. Lebensjahr nutzen öffentliche Verkehrsmittel kostenlos. Deshalb wird für sie keine Wertmarke ausgestellt.
Beiblatt mit Wertmarke
Ein Beiblatt ohne Wertmarke können Sie für die Kfz-Steuer-Ermäßigung nutzen.
Mit den Merkzeichen "G" und "Gl"
Beiblatt mit Wertmarke
- Ein Beiblatt mit Wertmarke können Sie als Fahrschein im öffentlichen Personennahverkehr nutzen.
- Enthält Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "G", "Gl" oder "aG", dann müssen Sie für die Wertmarke eine Eigenbeteiligung bezahlen (außer, wenn Sie Sozialleistungen erhalten).
- Enthält Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "H", "Bl" oder "Tbl", bekommen Sie das Beiblatt mit Wertmarke kostenfrei.
Ein Beiblatt ohne Wertmarke können Sie für die Kfz-Steuer-Ermäßigung nutzen.
Mit den Merkzeichen "G" und "Gl"
- kann für Sie entweder ein Beiblatt mit Wertmarke für den öffentlichen Personennahverkehr
- oder ein Beiblatt ohne Wertmarke für die Kfz-Steuer-Ermäßigung ausgestellt werden.
- kann für Sie ein Beiblatt mit Wertmarke
- und ein Beiblatt ohne Wertmarke für die Kfz-Steuer-Ermäßigung ausgestellt werden.
Voraussetzungen
-
Zweifarbiger Schwerbehindertenausweis
Ein gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis muss vorhanden sein. Auf dem Ausweis ist das/sind die Merkzeichen angegeben. -
Geldeingang im Versorgungsamt
- Wenn das Geld beim Versorgungsamt eingegangen ist, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke zugesandt.
- Sie erhalten einen vorbereiteten Überweisungsträger entweder zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis oder ca. 4 – 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer bisherigen Wertmarke vom Versorgungsamt.
-
Bezug von laufenden Sozialleistungen
Die Wertmarke ist für Sie kostenlos, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
- Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene §§ 27 a und 27 d BVG)
- Heimbewohner, die einen Barbetrag (Taschengeld) vom Sozialhilfeträger erhalten
- Asylbewerber mit Leistungen nach § 2 Abs.1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag für die Wertmarke mit den Merkzeichen "H", "Bl" oder "Tbl"
(unter "Formulare")
Sie können den Antrag online stellen oder schriftlich. -
Antrag für die Wertmarke mit den Merkzeichen "G", "Gl" oder "aG"
(unter "Formulare")
Sie können den Antrag ausschließlich schriftlich stellen. -
ggf. Bestätigung für den Bezug von laufenden Sozialleistungen
Wenn Sie den Antrag für die Wertmarke mit dem Merkzeichen "G", "Gl" oder "aG" stellen und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, brauchen Sie keine Eigenbeteiligung zahlen.
- Lassen Sie sich den Bezug von Leistungen mit Dienstsiegel oder Behördenstempel von der zuständigen Behörde (z.B. JobCenter, Sozial- und Grundsicherungsamt, Hauptfürsorgestelle) bestätigen. Erst wenn diese Bescheinigung dem Versorgungsamt vorliegt, erhalten Sie das Beiblatt mit Wertmarke.
Formulare
Gebühren
- keine: wenn Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten
- keine: wenn Ihr Schwerbehindertenausweis das/die Merkzeichen "H", "Bl" oder "Tbl" enthält
- 91,00 Euro für 12 Monate mit Merkzeichen "G", "Gl" oder "aG"
- 46,00 Euro für 6 Monate mit Merkzeichen "G", "Gl" oder "aG"
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Wertmarke wird 2-3 Tage nach Geldeingang vom Versorgungsamt versandt.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Gesundheit und Soziales in Anspruch genommen werden.