Öffnungszeiten
Montag
09:00-15:00 Uhr mit und ohne Termin
Dienstag
09:00-15:00 Uhr mit und ohne Termin
Donnerstag
09:00-18:00 Uhr mit und ohne Termin
Freitag
09:00-13:00 Uhr mit und ohne Termin
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Sonstige Hinweise zum Standort
Im Kundencenter kann ein Foto für den Schwerbehindertenausweis gefertigt werden.
Es werden keine Fotokopien gefertigt.
Schwerbehinderung - Beiblatt (Wertmarke) zum Schwerbehindertenausweis
Mit einem zweifarbigen Schwerbehindertenausweis können Sie
- ein Beiblatt mit Wertmarke erwerben/ erhalten. Sie können die Wertmarke als Fahrschein im öffentlichen Personenverkehr nutzen.
- ein Beiblatt ohne Wertmarke für die Kfz-Steuer erhalten.
Voraussetzungen
-
Geldeingang im Versorgungsamt
Die Wertmarke kostet 80,- Euro für 12 Monate oder 40,- Euro für 6 Monate. Der Betrag kann nur überwiesen werden. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Der vorbereitete Zahlschein wird Ihnen vom Versorgungsamt zugesandt. Erst wenn das Geld beim Versorgungsamt eingegangen ist, erhalten Sie das Beiblatt mit Wertmarke.
-
Merkzeichen "G", "Gl" oder "aG"
Mit diesen Merkzeichen bezahlen Sie für eine Wertmarke.
-
Bezug von laufenden Sozialleistungen
Die Wertmarke ist kostenlos, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
- Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
(Kriegsbeschädigte und -hinterbliebene §§ 27 a und 27 d BVG)
- Heimbewohner, die einen Barbetrag (Taschengeld) vom Sozialhilfeträger
- Asylbewerber mit Leistungen nach § 2 Abs.1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
-
Merkzeichen "H", "Bl" oder "Tbl"
Mit diesen Merkzeichen erhalten Sie das Beiblatt mit Wertmarke ohne dafür zu bezahlen.
Erforderliche Unterlagen
-
Ein Beiblatt mit Wertmarke
muss beantragt werden.
Verwenden Sie dafür das vom Versorgungsamt übersandte Antragsformular mit Bescheinigung.
Lassen Sie sich den Erhalt der Leistungen von der zuständigen Behörde (z.B. JobCenter, Sozial- und Grundsicherungsamt, Hauptfürsorgestelle) mit Dienstsiegel oder Behördenstempel bestätigen. Erst wenn diese Bescheinigung dem Versorgungsamt vorliegt, erhalten Sie das Beiblatt mit Wertmarke.
Gebühren
80,00 Euro für 1 Jahr
40,00 Euro für 1/2 Jahr
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Wertmarke wird 2-3 Tage nach Geldeingang im Versorgungsamt auf dem Postweg zugesandt.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Gesundheit und Soziales in Anspruch genommen werden.