Tiere - Viehhaltung - Gewerbliche Tierhaltung - Registrierung am Standort Ordnungsamt Mitte - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
      14:00-15:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
  • Mittwoch

      09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
  • Donnerstag

      09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
      14:00-16:00 Uhr
  • Freitag

      09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Derzeit ist die telefonische Entgegennahme von Anliegen bei der Lebensmittelausicht nur sehr eingeschränkt möglich!

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.
  • Für Hunde gilt ein Leinenzwang und eine Maulkorbpflicht.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Tiere - Viehhaltung - Gewerbliche Tierhaltung - Registrierung

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Die Tierhaltung wird registriert und für jeden Standort wird eine Registriernummer erteilt.

Voraussetzungen

  • Tierschutz
    Tierschutzrechtliche Anforderungen an eine Haltung müssen erfüllt sein.
  • Nachbarschaft
    Von der Tierhaltung dürfen keine erheblichen Störungen für die Nachbarschaft ausgehen.
  • Tierseuchenkasse
    Für die Haltung mancher Nutztierarten ist die Mitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Pflicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung
    Ein Anmeldeformular erhalten Sie von Ihrem zuständigen Ordnungsamt

Gebühren

10.00 Euro - 120,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Das bezirkliche Ordnungsamt, in dem das Bienenvolk gehalten werden soll, ist zuständig.

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