Tiere - Viehhaltung - Gewerbliche Tierhaltung - Registrierung am Standort Ordnungsamt Neukölln - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Ordnungsamt Neukölln - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Boddinstraße 34 , 12053 Berlin
- Tel.: (030) 90239-6699
- Fax: (030) 90239-53732
- E-Mail: vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
siehe Hinweis für Terminkunden
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Dienstag
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siehe Hinweis für Terminkunden
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Mittwoch
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siehe Hinweis für Terminkunden
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Donnerstag
-
siehe Hinweis für Terminkunden
-
Freitag
-
siehe Hinweis für Terminkunden
-
Samstag
-
keine
-
Sonntag
-
keine
Hinweis für Terminkunden
Vorsprachen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich:
Veterinäraufsicht – Amtstierärztlicher Dienst
Nach Terminvereinbarung per E-Mail unter vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
(im Ausnahmefall telefonisch unter 030-90239-6749)
Lebensmittelaufsicht – Gesundheitlicher Verbraucherschutz:
Nach Terminvereinbarung per E-Mail unter vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
unter Angabe des Betreibers, der Bezeichnung und vollständiger Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl) des Betriebes (im Ausnahmefall telefonisch unter 030-90239-6748)
Aufgrund von aktuellen Personalengpässen weisen wird darauf hin, dass die telefonische Erreichbarkeit in den angegebenen Zeiten und zu unserem Bedauern nicht durchgehend gewährleistet werden kann. Wir empfehlen daher die Kontaktaufnahme per E-Mail oder bei ggf. erfolglosem Anrufversuch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Veterinäraufsicht – Amtstierärztlicher Dienst
Nach Terminvereinbarung per E-Mail unter vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
(im Ausnahmefall telefonisch unter 030-90239-6749)
Lebensmittelaufsicht – Gesundheitlicher Verbraucherschutz:
Nach Terminvereinbarung per E-Mail unter vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
unter Angabe des Betreibers, der Bezeichnung und vollständiger Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl) des Betriebes (im Ausnahmefall telefonisch unter 030-90239-6748)
Aufgrund von aktuellen Personalengpässen weisen wird darauf hin, dass die telefonische Erreichbarkeit in den angegebenen Zeiten und zu unserem Bedauern nicht durchgehend gewährleistet werden kann. Wir empfehlen daher die Kontaktaufnahme per E-Mail oder bei ggf. erfolglosem Anrufversuch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Neukölln
- S45
- S46
- S42
- S47
-
S+U Hermannstr.
- S45
- S46
- S42
- S47
- S41
-
S+U Neukölln
-
U-Bahn
-
U Grenzallee
- U7
-
S+U Neukölln
- U7
-
S+U Hermannstr.
- U8
-
U Grenzallee
-
Bus
-
U Grenzallee
- 171
- N7
- 246
-
U Grenzallee/Jahnstr.
- 171
- N7
-
Lahnstr./U Neukölln
- 171
- N7
- 246
- 377
-
Naumburger Str.
- 246
- 377
-
Eduard-Müller-Platz
- 246
- 377
- N77
-
U Grenzallee
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - Viehhaltung - Gewerbliche Tierhaltung - Registrierung
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Die Tierhaltung wird registriert und für jeden Standort wird eine Registriernummer erteilt.
Voraussetzungen
-
Tierschutz
Tierschutzrechtliche Anforderungen an eine Haltung müssen erfüllt sein. -
Nachbarschaft
Von der Tierhaltung dürfen keine erheblichen Störungen für die Nachbarschaft ausgehen. -
Tierseuchenkasse
Für die Haltung mancher Nutztierarten ist die Mitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Pflicht.
Erforderliche Unterlagen
-
Anmeldung
Ein Anmeldeformular erhalten Sie von Ihrem zuständigen Ordnungsamt
Gebühren
10.00 Euro - 120,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- Tarifstelle 33020 der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Sozialwesen (GesSozGebO) Vom 28. Juni 1988
- §26 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 203)
Hinweise zur Zuständigkeit
Das bezirkliche Ordnungsamt, in dem das Bienenvolk gehalten werden soll, ist zuständig.