Tiere - Viehhaltung - Gewerbliche Tierhaltung - Registrierung am Standort Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Kontakt

  • Bezirksamt Treptow-Köpenick
  • Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
  • Salvador-Allende-Str. 80 B 12559 Berlin
  • Tel.: (030) 90297-4629
  • Fax: (030) 90297-4810
  • Homepage
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer befindet sich hinter dem Haus der Salvador-Allende-Str. 80 A (Bitte klingeln).
Zur 80 B gibt es keinen Zugang für Rollstuhlfahrer

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
  • Dienstag

      07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
  • Mittwoch

      07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
  • Donnerstag

      07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
  • Freitag

      07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Für eine persönliche Vorsprache im Ordnungsamt ist unbedingt eine telefonische Terminvereinbarung nötig!
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86065.php

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Tiere - Viehhaltung - Gewerbliche Tierhaltung - Registrierung

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Die Tierhaltung wird registriert und für jeden Standort wird eine Registriernummer erteilt.

Voraussetzungen

  • Tierschutz
    Tierschutzrechtliche Anforderungen an eine Haltung müssen erfüllt sein.
  • Nachbarschaft
    Von der Tierhaltung dürfen keine erheblichen Störungen für die Nachbarschaft ausgehen.
  • Tierseuchenkasse
    Für die Haltung mancher Nutztierarten ist die Mitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Pflicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung
    Ein Anmeldeformular erhalten Sie von Ihrem zuständigen Ordnungsamt

Gebühren

10.00 Euro - 120,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Das bezirkliche Ordnungsamt, in dem das Bienenvolk gehalten werden soll, ist zuständig.

Chat

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