Tiere - gefährliche Wildtiere - Ausnahmegenehmigung für nicht gewerbsmäßige Haltung am Standort Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Salvador-Allende-Str. 80 B , 12559 Berlin
- Tel.: (030) 90297-4629
- Fax: (030) 90297-4810
- E-Mail: vetleb@ba-tk.berlin.de
- Homepage
Zugang für Rollstuhlfahrer befindet sich hinter dem Haus der Salvador-Allende-Str. 80 A (Bitte klingeln).
Zur 80 B gibt es keinen Zugang für Rollstuhlfahrer
Öffnungszeiten
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07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
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Dienstag
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07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
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Mittwoch
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07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
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Donnerstag
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07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
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Freitag
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07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Für eine persönliche Vorsprache im Ordnungsamt ist unbedingt eine telefonische Terminvereinbarung nötig!
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86065.php
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86065.php
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Salvador-Allende-Brücke
- 269
- N65
- 169
- N64
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Neuer Weg
- N65
- 169
- 269
- N64
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S.-Allende-Str./Wendenschloßstr.
- 165
- 269
- N65
- X69
- 169
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Berlin, Hirschgartendreieck
- N65
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Bellevuestr.
- N65
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Salvador-Allende-Brücke
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Tram
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Berlin, Hirschgartendreieck
- 60
- 61
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Bellevuestr.
- 60
- 61
-
Berlin, Hirschgartendreieck
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - gefährliche Wildtiere - Ausnahmegenehmigung für nicht gewerbsmäßige Haltung
Die nichtgewerbliche Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten ist im Land Berlin grundsätzlich verboten. Für die Haltung folgender Arten kann unter Auflagen eine Ausnahmegenehmigung zur Haltung erteilt werden:
Katzen (Felidae), die nicht zu den Großkatzen (Pantherinae), Pumas (Puma concolor) oder Geparden (Acinonyx jubatus) gehören,
Affen (Simiae), alle Arten ausgenommen Menschenaffen (Hominidae), Halbaffen (Prosimiae) und Krallenaffen (Callithrichidae)
Hunde (Canidae), alle wildlebenden Arten ausgenommen Wölfe (Canis Lupus)
Riesenschlangen [Pythons (Pythonidae) und Boas (Boidae)] die ausgewachsen eine Gesamtkörperlänge von mindestens 2 m erreichen können
Alle Arten von Krustenechsen (Helodermatidae)
Warane (Varanidae), alle Arten, die ausgewachsen eine Körperlänge (Kopf-Rumpf-Länge ohne Schwanz) von mindestens 50 cm erreichen können
Schildkröten: Schnappschildkröte (Chelydra serpentina) und Geierschildkröte (Macrolemys temminickii)
Vogelspinnen: Poecilotheria spp. und Haplopelma lividum
Katzen (Felidae), die nicht zu den Großkatzen (Pantherinae), Pumas (Puma concolor) oder Geparden (Acinonyx jubatus) gehören,
Affen (Simiae), alle Arten ausgenommen Menschenaffen (Hominidae), Halbaffen (Prosimiae) und Krallenaffen (Callithrichidae)
Hunde (Canidae), alle wildlebenden Arten ausgenommen Wölfe (Canis Lupus)
Riesenschlangen [Pythons (Pythonidae) und Boas (Boidae)] die ausgewachsen eine Gesamtkörperlänge von mindestens 2 m erreichen können
Alle Arten von Krustenechsen (Helodermatidae)
Warane (Varanidae), alle Arten, die ausgewachsen eine Körperlänge (Kopf-Rumpf-Länge ohne Schwanz) von mindestens 50 cm erreichen können
Schildkröten: Schnappschildkröte (Chelydra serpentina) und Geierschildkröte (Macrolemys temminickii)
Vogelspinnen: Poecilotheria spp. und Haplopelma lividum
Voraussetzungen
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Sachkundenachweis und Zuverlässigkeit
Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und dies nachweisen können -
Räumliche Voraussetzungen
Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
Erforderliche Unterlagen
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Sachkundenachweis
Es müssen Belege über einen Sachkundenachweis oder einen geeigneten Ausbildungsabschluss vorgelegt werden. -
Führungszeugnis
Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes (Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde).
Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich. -
Antrag
Der Antrag wird auf Anforderung versendet.
Gebühren
40.00 Euro bis 320,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das bezirkliche Ordnungsamt, in dem das Tier gehalten werden soll, ist zuständig.